Aktuelles für den Privatwald
Information
Aktuelle Informationen zur Förderung für das Jahr 2024
Fördermaßnahmen für das Jahr 2024
Nach einer Information des Ministeriums für ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR BW) soll für den Privatwald unter 200 Hektar voraussichtlich eine Förderung zum Borkenkäfermonitoring nach Teil F der VwV NWW Nr. 9.8.1.1 (Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden) angeboten werden. Es handelt sich dabei lediglich um einen vorbehaltlichen Ausblick auf das Förderjahr 2024 und um keine verbindliche Zusage der Mittel. Angesichts des Sparkurses der Bunderegierung sind Änderungen stets möglich.
Daher können zunächst vorsorglich Flächen für das Borkenkäfer-Monitoring beim Kreisforstamt Freudenstadt bzw. bei den örtlich zuständigen Revierleitungen nach dem bisherigen Verfahren formlos gemeldet werden (z.B. per Telefon oder per Mail).
Alle weiteren Maßnahmen des Teil F (außer Wiederbewaldung und voraussichtlich das Borkenkäfermonitoring für PW bis 200 ha) werden bis auf Weiteres nicht mehr angeboten und gefördert.
Folgende über EU-und Bundesmittel finanzierte Maßnahmen werden voraussichtlich für eine Beantragung/ VZM-Genehmigung bzw. Bewilligung im Jahr 2024 zur Verfügung stehen:- Erstaufforstung nach Teil A der VwV NWW Naturnahe Waldbewirtschaftung - periodische Betriebspläne und Jungbestandspflege nach Teil B der VwV NWW Nr. 5.3 und 5.5
- Bodenschutzkalkung nach Teil B der VwV NWW (EU-kofinanziert)
- Naturnahe Waldbewirtschaftung – Wiederbewaldung und Waldumbau nach den Teilen B und F der VwV NWW Nr. 5.4 und 9.10
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach Teil C der VwV NWW Nr. 6.4 bis 6.7 Forstwirtschaftliche Infrastruktur nach Teil D der VwV NWW (EU-kofinanziert)
- Waldnaturschutzförderung – Erhalt von Habitatbaumgruppen nach Teil E der VwV NWW Nr. 8.6.2
Die Mittel für aus reinen Landesmitteln finanzierten sowie anteilig mit EU-Mitteln kofinanzierten Fördermaßnahmen werden demnächst bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse – Antragsmanagement nach Teil C der VwV NWW Nr. 6.8
- Neugründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern nach Teil C der VwV NWW Nr. 6.9
- Waldnaturschutzförderung – Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen nach Teil E der VwV NWW Nr. 8.6.6 (EU-kofinanziert) Bodenschonende Holzernte - Seilkran- und Pferderückung nach Teil G der VwV NWW Nr. 10.4 und 10.5
- Bodenschonende Holzerntetechnik – Technikförderung nach Teil G der VwV NWW Nr. 10.6 (EU-kofinanziert)
- Borkenkäfermanagement Nationalpark nach Teil G der VwV NWW Nr. 10.7
Sonstige Informationen
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Antragsunterlagen finden Sie im Förderwegweiser Baden-Württemberg:
Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen - Infodienst - Förderung (landwirtschaft-bw.de)
Bei Fragen zur forstlichen Förderung steht Ihnen Frau Lena Rentschler am Kreisforstamt Freudenstadt unter 07441 920-3202 oder per Mail unter l.rentschler@kreis-fds.de sowie die jeweilige örtliche Revierleitung jederzeit zur Verfügung
Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Derzeit ist die Beantragung des Bundes-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ möglich. Waldbesitzende sollten sich dabei bewusst sein, dass eine Doppelförderung in Zusammenhang mit Teil E der VwV NWW ausgeschlossen wird. Das heißt konkret: wenn ein*e Waldbesitzer*in die Zuwendungen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt bzw. erhalten hat, ist die Beantragung eines Fördertatbestandes nach Teil E der VwV NWW ausgeschlossen.
Veranstaltungen
Motorsägenlehrgänge
Waldarbeit ist schwere und gefährliche Arbeit. Sie sollte daher nur von Fachkundigen ausgeführt werden" (Broschüre Waldarbeit der SVLFG)
Dies gilt für alle im Wald beschäftigten Personen. Egal ob es sich dabei um ausgebildete Forstwirte oder Personen handelt, die in ihrer Freizeit, oder als Waldbesitzer im Wald tätig sind. Seit geraumer Zeit wird von den genannten Personen der Nachweis über einen belegten Motorsägengrundlehrgang verlangt.
In den zweitägigen Motorsägenlehrgängen werden Grundlagen für die richtige und vor allem sichere Handhabung der Säge vermittelt. Neben den entsprechenden Schnitttechniken stehen auch Wartung und Pflege der Motorsäge auf dem Programm.
Voraussetzung für diese Lehrgänge sind:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine komplette persönliche Schutzausrüstung haben.
Das Kreisforstamt kann seit der Neuorganisation der Forstverwaltung bis auf weiteres keine Lehrgänge mehr in eigener Regie anbieten.
Von der Berufsgenossenschaft oder von privaten Anbietern werden aber weiterhin Lehrgänge angeboten.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Rettungspläne
Waldarbeit ist grundsätzlich gefährliche Arbeit. Deshalb gibt es gerade dabei einige wichtige Grundsätze zu beachten.
- Motorsägenarbeit darf nur von Fachkundigen verrichtet werden.
- Tragen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlagen und Handschuhe.
- Alleinarbeit ist verboten! Nehmen Sie also eine zweite, oder besser dritte Person mit, wenn Sie in Ihrem Privatwald, oder an Ihrem Flächenlos arbeiten.
- Diese Personen sollten in der Lage sein, im Notfall Erste Hilfe Maßnahmen vorzunehmen und weitere Rettungsmaßnahmen durchzuführen bzw. einzuleiten.
- Anders als im bebauten Gebiet, ist es für die Rettungskräfte nicht immer einfach, den Unfallort im Wald zu finden. Aus diesem Grund gibt es am Kreisforstamt sogenannte "Rettungstreffpunkte". Das sind mit der Rettungsleitstelle vereinbarte Treffpunkte. An diesem Treffpunkt sollte eine ortskundige Person die Rettungskräfte übernehmen und an den Unfallort führen.
Wir haben die Rettungspläne nach Gebieten getrennt, zum anschauen oder ausdrucken bereit gestellt.