Brandverhütungsschauen
Die Durchführung von Brandverhütungsschauen ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde und dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können.
Die Brandverhütungsschau ist durch Verwaltungsvorschrift u. a. vorgegeben…
- in Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung (z. B. entspr. Lager- u. Produktionshallen)
- in Gebäuden, in denen eine große Anzahl an Personen durch einen Brand gefährdet werden (z. B. Versammlungs- u. Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe)
- in Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von behinderten, alten oder kranken Menschen (z. B. Pflegeheime)
Brandverhütungsschauen sind wiederkehrend alle 5 Jahre durchzuführen.