Brandverhütungsschauen

Die Durchführung von Brandverhütungsschauen ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde und dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. 

Die Brandverhütungsschau ist durch Verwaltungsvorschrift u. a. vorgegeben…
  • in Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung (z. B. entspr. Lager- u. Produktionshallen)
  • in Gebäuden, in denen eine große Anzahl an Personen durch einen Brand gefährdet werden (z. B. Versammlungs- u. Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe)
  • in Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von behinderten, alten oder kranken Menschen (z. B. Pflegeheime)

Brandverhütungsschauen sind wiederkehrend alle 5 Jahre durchzuführen.

Kontakt

Sachgebiet Baurecht und Umweltschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5001

Ansprechpartner

Jochen Lutz
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5013
Fax 07441 920-995013
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Aufgaben
  • Brandschutztechnische Beurteilung im Baugenehmigungsverfahren
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen.