Gesundheitsamt
Unsere Aufgaben
Das Gesundheitsamt ist Teil des Landratsamtes Freudenstadt und nimmt die im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG) genannten Aufgaben wahr. Ziel dieser vielfältigen Aufgaben ist es, die Gesundheit der Bevölkerung des Landkreises zu schützen und zu fördern. Dabei sollen relevante Risiken und Gefährdungen möglichst frühzeitig erkannt, vermieden und verringert werden. Als örtlicher Ansprechpartner setzt sich das Gesundheitsamt zudem für die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Gesundheitsförderung, Prävention und medizinischen Versorgung ein.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
- Amtsärztliche Untersuchungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
- Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten (Aidsberatung)
- Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens
- Diabeteswoche 2024
- Einschulungsuntersuchung
- Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung
- Informationen für Ärzte
- Infektionsschutz und Umwelthygiene
- Jugendzahnpflege
- Kommunalhygiene
- Masernschutzgesetz
- Selbsthilfe
- Trink- und Badewasser, Badegewässer
- Tuberkulosefürsorge
Informationen nach EU-DS-GVO
DSGVO-Art 13 (89 KiB)
DSGVO-Art 14 (89 KiB)