Kfz-Zulassungsbehörde
Zulassungen und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen
Wir wollen Sie in Freudenstadt oder in unserer Außenstelle in Horb am Neckar kompetent bedienen und Ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat behilflich sein.
Onlinedienste
- Online Wunschkennzeichen reservieren
- Online Außerbetriebsetzung (i-Kfz Stufe 4)
- Online Zulassung (i-Kfz Stufe 4)
- Online Auskunft über Fahrzeugbriefe von Kredit- oder Leasinggebern
- Weitere Informationen zu i-Kfz auf der Internetseite des BMDV
- Flyer zu i-Kfz des BMDV
- Berechnung der Kfz.-Steuer
- Kfz-Steuer Rechner des Bundesfinanzministeriums
- SEPA-Mandat zum online ausfüllen
- Internetseite der Zollverwaltung zur Kraftfahrzeugsteuer - Privatpersonen
- Internetseite der Zollverwaltung zur Kraftfahrzeugsteuer - Unternehmen
Online-Zulassungen und Außerbetriebsetzungen mit „i-Kfz Stufe 4“ seit dem 01.09.2023 möglich
Seit dem 01.09.2023 gibt es bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landkreis Freudenstadt eine wichtige Neuerung. Mit der Umstellung auf „i-Kfz Stufe 4“ heißt es nun im Landkreis Freudenstadt „Digital zulassen und sofort losfahren“. Mehr Informationen über internetbasierte Fahrzeugzulassungen und alle Neuerungen der „i-Kfz Stufe 4“ finden Sie unter folgendem Link: Internetseite des BMDV
Hinweis zu den aktuellen Öffnungszeiten:Die Kfz-Zulassungsstellen in Freudenstadt und Horb a. N. sind zu den genannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig und auch nicht möglich!
Weitere Informationen
Aktuelles
- Seit dem 19.02.2018 sind als Unterscheidungszeichen neben FDS und HOR auch die Unterscheidungszeichen HCH und WOL verfügbar.
Dabei sin nur die folgenden Kombinationen erhältlich:
HCH
nur die Kombinationen YQ, QY, YV, VY und ZQ jeweils von 100 bis 999
WOL
nur die Kombinationen A, B, C, D und E jeweils von 9000 bis 9999 - Weitere Informationen zu i-Kfz auf der Internetseite des BMDV
- Förderung "Elektromobilität" (Umweltbonus)
- Aufgrund der hohen Kundenfrequenz ist die telefonische Erreichbarkeit der beiden Zulassungsstellen zeitweise eingeschränkt. In diesen Fällen senden Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail an:
kfz-zulassung@kreis-fds.de. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Herzlichen Dank. - Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und keine vom Fahrzeughersteller ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) besitzen - wie zum Beispiel Importfahrzeuge - müssen von uns identifiziert werden. Diese Fahrzeuge müssen deshalb bei der Kfz.-Zulassungsbehörde vor der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und bei der Zulassung vorgeführt werden.
Auf die Vorführung kann verzichtet werden, wenn für das betreffende Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wurde.
Formulare und Merkblätter
- Zulassungsantrag / Zulassungsantrag mit Vollmacht (249 KiB)
- SEPA-Mandat (103 KiB)
- Antrag Kurzzeitkennzeichen (140 KiB)
- Antrag Ausfuhrkennzeichen (150 KiB)
- Verlusterklärung (221 KiB)
- Welche Unterlagen benötigt man zur Fahrzeugzulassung oder zur Außerbetriebsetzung (118 KiB)
- Sonstige wichtige Hinweise für die Fahrzeugzulassung (96 KiB)
- Kundeninformation zum Kurzzeitkennzeichen (119 KiB)
Zu welchem Thema möchten Sie mehr wissen?
- Ausfuhrkennzeichen
- Feinstaubplakette beantragen
- Grünes Kennzeichen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten ersetzen
- Kurzzeitkennzeichen
- Namensänderung
- Oldtimerkennzeichen "H"
- Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderungen
- Umschreibung mit Halterwechsel
- Umschreibung ohne Halterwechsel
- Verkauf eines Kraftfahrzeugs
- Wechselkennzeichen
- Wiederzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II nach Verlust neu beantragen
- Rotes Oldtimerkennzeichen
Datenschutz
- Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO (80 KiB)
- Informationen nach Art. 14 EU-DSGVO (81 KiB)