Infektionsschutz und Umwelthygiene

Infektionsschutz

Meldepflicht
 Auf den Seiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Baden-Württemberg stehen hierfür Meldeformulare nach § 6 und § 7 IfSG zum Herunterladen zur Verfügung.
Zusätzlich sind Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager) verpflichtet, die in § 34 IfSG genannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden. Bitte verwenden Sie hierfür den angehängten Meldebogen nach § 34 IfSG.

Meldepflichtige KrankheitenEinen Überblick über die Infektionskrankheiten finden sie unter:
RKI - Infektionskrankheiten A-Z
Erregersteckbriefe - infektionsschutz.de
 Hier kommen Sie zum Infektionsschutzgesetz: IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sind Mediziner verpflichtet, den Verdacht, die Erkrankung sowie den Tod an bestimmten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden. In gleicher Weise sind Laboratorien zur Meldung eines direkten oder indirekten Nachweises der in § 7 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten verpflichtet.

Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen

Gem. §34 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) dürfen Personen, bei denen eine der dort genannten Krankheiten oder ein Krankheitsverdacht besteht, in Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, das sind insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen, keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten mit Kontakt zu den dort betreuten durchführen, bis nach ärztlichem Urteil eine Infektionsgefahr nicht mehr gegeben ist. Dasselbe gilt nach §34 Abs. 3 IfSG auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung oder der Verdacht auf eine Erkrankung eine der dort genannten Erkrankungen besteht.
Für Ausscheider von Vibrio cholerae O1 und O139, toxinbildende Corynebacterium diphteriae, Salmonella typhi, S. paratyphi, Shigella sp. und EHEC gelten nach §34 Abs.2 IfSG Einschränkungen für das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Informationen für Ärzte mit Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen herausgegeben, die auch im Internet verfügbar sind. Die Empfehlungen orientieren sich dabei am Stand der medizinischen Kenntnis.

Projekt "Händewaschen - aber ja!"


Es ist statistisch erwiesen, dass auch in Deutschland übertragbare Krankheiten, allen voran Magen-Darm-Infektionen, eine der führenden Krankheitsursachen bei Kindern sind und nicht selten auch zu Krankenhausaufenthalten führen. Aus diesem Anlass heraus haben wir das Projekt „Händewaschen – aber ja!" im Landkreis Freudenstadt entwickelt. Es richtet sich gezielt an Kinder im Kindergarten– und Grundschulalter und soll ihnen das „Wie?", „Wann?" und "Warum?" der Hygiene mit Schwerpunkt "Händewaschen" langfristig nahebringen. Für interessierte Einrichtungen steht umfangreiches Projektmaterial zur Verfügung, welches ausgeliehen werden kann: Ein „Zauberkoffer" mit „Zauberlotion" zum Sichtbarmachen der Hautbesiedlung und zum Üben der richtigen Handwaschtechnik, außerdem Arbeitsmaterialien mit zahlreichen praxisorientierten Tipps und Informationen.

Nähere Informationen finden Sie auf unserem Flyer, den sie herunterladen können:
 

MRE-Netzwerk Baden-Württemberg

Multiresistente Erreger (MRE) sind Bakterien, die durch ihre Antibiotika-Resistenzen die Therapie von Patienten erschweren. Daher stellen sie ein gravierendes Problem in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Alten- und Langzeitpflege dar. Vor diesem Hintergrund sind gezielte Präventionsmaßnahmen insbesondere an den Schnittstellen von stationärer und ambulanter Versorgung unabdingbar. Das MRE-Netzwerk Baden-Württemberg besteht aus dezentralen regionalen Netzwerken, die sich aus Vertretern des Gesundheitswesens in den Landkreisen zusammensetzen. Die regionalen Netzwerke werden von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg gegründet wurde, unterstützt.
 
Umfangreiche Informationen zu den Aufgaben des MRE-Netzwerkes Baden-Württemberg, seiner Struktur und seiner Aktivitäten gibt es beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Dort finden sich auch Flyer, Merkblätter und andere Dokumente zum Download.
 
Der Landkreis Freudenstadt besitzt derzeit kein MRE-Netzwerk. Interessenten aus dem Kreis, die sich dennoch beteiligen wollen, können sich gerne an die Netzwerke der umgebenden Landkreise wenden. Die Teilnehmer sind nicht an ihren Kreis gebunden.

Hinweis: Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Gesundheitsamt Freudenstadt keine Verantwortung.

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