Wasserrecht

Herstellen und Umgestalten von Gewässern

Für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers ist ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
 
Hierbei handelt es sich um folgende Vorhaben:

  • Anlageseen, Teiche und Fischteiche
  • Gewässerverlegung / Gewässerverdolung
  • Gewässerausbau / Renaturierungsmaßnahmen
  • Hochwasserschutzmaßnahmen

Der Antrag auf Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens ist bei der unteren Wasserrechtsbehörde, Landratsamt Freudenstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz - in dreifacher Ausfertigung (bei öffentlichen Vorhabensträger, 2-fach) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Weitere Informationen

Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5101
Fax 07441 920 995101

Ansprechpartner

Petra Bischoff

Stv. Sachgebietsleiterin

Telefon 07441 920-5110
Fax 07441 920-995110
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung