Demografischer Wandel, Statistik, Wohnraumförderung
Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderungsstelle prüft die Voraussetzungen von Anträgen auf Landeswohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg.
Es werden Familien oder schwerbehinderte Menschen auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände beraten und bei Vorliegen der Voraussetzungen gefördert.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der L-Bank Baden-Württemberg.
Bitte beachten Sie:
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin und kommen Sie mit max. 2 Personen zum Informationsgespräch.
Energieberatung im Landkreis
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Freudenstadt besteht die Möglichkeit sich durch eine Beratung in der Energieagentur in Horb über alles was die Energieberatung umfasst, zu informieren.
Erstberatungstermine sind auch in den Rathäusern Freudenstadt, Dornstetten, Empfingen, Eutingen i. G., Glatten, Horb a.N. oder Pfalzgrafenweiler nach vorheriger Anmeldung in der Energieagentur möglich.
Energieagentur in Horb gGmbH
Neckarstraße 13
72160 Horb am Neckar
07451 5529979
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