Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Rechtliche Betreuung von Volljährigen
Eine gesetzliche Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können. Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht bestellt eine geeignete Person, um in einem bestimmten Umfang die zu betreuenden Menschen zu vertreten, – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Oft übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgaben. Die Betreuung darf sich nicht auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs beschränken. Ein wichtiger Teil der Aufgabe ist der persönliche Kontakt.
Eine Betreuung kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht anregen. Nutzen Sie dazu die Onlinedienste und Formulare.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Betreuer regeln die Angelegenheiten von Menschen, die dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie unterstützen Betroffene z.B. bei Anträgen, Rechtsgeschäften, durch Regelung der Finanzen oder wenn die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich ist. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich Betroffene im Leben oft nicht mehr zurecht – sie vereinsamen, versäumen Termine, bezahlen Rechnungen nicht oder verschulden sich weil sie keine Leistungsanträge stellen können. Betreuungsbehörde und Betreuungsverein suchen stets Betreuer – egal ob im Ehrenamt für nur einen Fall, haupt- oder nebenberuflich. Bei Interesse an dieser spannenden, aber auch herausfordernden Aufgabe können Sie sich gerne bei unserer Zuständigen Stelle melden.
Verfahrensablauf
Eintrag
Fristen
Eintrag
Erforderliche Unterlagen
Eintrag
Kosten
Eintrag
Bearbeitungsdauer
Eintrag
Hinweise
EintragEintrag
Vertiefende Informationen
Eintrag
Rechtsgrundlage
Eintrag
Freigabevermerk
Eintrag