Kfz-Zulassung und Wunschkennzeichen
KFZ-Zulassung
Onlinedienste
Kraftfahrzeug zulassen, abmelden oder ummelden
Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen.
Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in dem Text "Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen".
Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, die Zulassung Ihres Fahrzeugs an.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs
Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen?
In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:
- Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, das noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassen ist, müssen Sie es schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umschreiben lassen.
Dabei ist egal, ob das Fahrzeug schon in dem Stadt- oder Landkreis Ihres Wohnsitzes oder außerhalb zugelassen ist.
Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (bei Halterwechsel)".
Hinweis: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen der Zulassungsbehörde schnellstmöglich den Halterwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeugs mitzuteilen. Näheres dazu erklärt der Text "Kraftfahrzeug - Verkauf melden".
- Kauf eines schon abgemeldeten Fahrzeugs
Sollte das von Ihnen erworbene Gebrauchtfahrzeug schon vom ehemaligen Eigentümer abgemeldet worden sein, müssen Sie es in Ihrem Zulassungsbezirk wieder anmelden.
Ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen". Darüber hinaus gibt Ihnen dieser Text auch Auskunft darüber, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto im Ausland gekauft haben und in Baden-Württemberg zulassen wollen.
Umzug
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen".
Seit dem 1. Januar 2015 können Sie bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse nur in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Abmeldung eines Fahrzeugs
Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält der Text "Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)".
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Leistungen
Wunschkennzeichen
Onlinedienste
Weitere Informationen
- Seit dem 19.02.2018 sind als Unterscheidungszeichen neben FDS und HOR auch die Unterscheidungszeichen HCH und WOL verfügbar.
Dabei sin nur die folgenden Kombinationen erhältlich:
HCH
nur die Kombinationen YQ, QY, YV, VY und ZQ jeweils von 100 bis 999
WOL
nur die Kombinationen A, B, C, D und E jeweils von 9000 bis 9999 - Weitere Informationen zu i-Kfz auf der Internetseite des BMDV
Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".
Kosten
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Hinweise
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 04.10.2024
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg