Kommunale und private Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung
Unter Abwasser wird das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch abfließende Schmutzwasser sowie das nach Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Regenwasser verstanden.
Es darf in ein Gewässer nur eingeleitet werden, wenn es bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die im Wasserhaushaltsgesetz und der Abwasserverordnung einheitlich für Deutschland festgelegt sind.
- fachtechnische Beratung von Kommunen und Ingenieurbüros
- wasserwirtschaftliche Prüfung von Baumaßnahmen im Bereich von Kläranlagen, Regenwasserbehandlung, Regenwasserbewirtschaftung (Rückhaltung, Versickerung, dezentrale Ableitung) und Kanalisation und deren Überwachung.
- fachtechnische Beratung von Bürgern, Betrieben, Kommunen und Planern bei privaten Kleinkläranlagen und Grundstücksentwässerungen sowie Stellungnahmen bei Baugesuchen hierzu.
- Beratung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe bezüglich Versickerung, dezentraler Ableitung bzw. Rückhaltung von Regenwasser