Landschaftspflege
Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und Biotopen
Im Landkreis Freudenstadt werden von der Naturschutzbehörde zahlreiche Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und Biotopen beauftragt und betreut. Es gibt ein Kreispflegeprogramm, in dem einmalige Aktionen oder jährlich beantragte Maßnahmen zusammengefasst sind. Über Jahre gleich bleibende Maßnahmen vor allem von Landwirten werden im so genannten Vertragsnaturschutz betreut.
Kreispflegeprogramm
Das Kreispflegeprogramm, das sich aus zugewiesenen Naturschutzmitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert, unterstützt allgemein Vorhaben im Außenbereich, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen.
Diese - i. d. R. einmalige - Aktionen reichen von Pflegearbeiten in den Naturschutzgebieten über Amphibienschutzmaßnahmen bis hin zu landschaftspflegerischen Maßnahmen wie Neuanlage von Feldgehölzen, Bachbegrünungen, Restaurierung von Trockenmauern, Obsthochstammpflanzungen, Feuchtbiotoppflege und –neuanlage oder der Mahd von Orchideenwiesen. Antragsteller sind die Gemeinden, Naturschutzverbände sowie Schulen und Privatpersonen. Zusammen mit der Naturschutzfachkraft des Landkreises wird die Förderwürdigkeit überprüft. Dann erfolgt die Beratung und Einweisung vor Ort für eine sachgerechte Durchführung, die Abnahme der Maßnahme und die Berichterstattung an die Untere Naturschutzbehörde zur Abwicklung der Mittelüberweisung. Alle notwendigen Unterlagen sowie ein Merkblatt können Sie auf dieser Seite zum Ausdrucken erhalten.
Vertragsnaturschutz
Die Verträge dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der Tier- und Pflanzenwelt unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten sowie der Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert.
Beim Abschluss von Verträgen im Rahmen des Förderprogramms LPR ist zu beachten, dass Fristen und Termine genau eingehalten werden müssen. Stichtag zum Vorlegen von unterschriebenen Verträgen ist der 31.12. eines jeden Jahres.
Extensivierungsverträge
Extensivierungsverträge werden abgeschlossen bezüglich
- Umwandlung von intensiv landwirtschaftlich genutzten Grünflächen in extensiv genutzte Grünlandflächen
- Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutzte Grünlandflächen
- Nutzungsaufgabe auf landwirtschaftlichen Flächen
- Änderung der Bewirtschaftung zum Artenschutz auf landwirtschaftlichen Flächen (z. B. Schutz von Ackerwildkräutern)
In den Verträgen wird eine Ausgleichsleistung für die im Vertrag entsprechend festgesetzten Nutzungsbeschränkungen festgelegt.
Vertragsnehmer: Landwirte
Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
- Die Flächen müssen in Schutzgebieten liegen z. B. Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Naturschutzgebiete
- Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren
- Der Antragsteller muss das Nutzungsrecht für die Vertragsflächen während der gesamten Vertragsdauer besitzen.
Pflegeverträge
In den Pflegeverträgen werden Pflegemaßnahmen wie z.B. Mahd zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Gehölzpflege vereinbart. Für die Durchführung der Pflegemaßnahmen wird ein Pflegeentgelt im Vertrag (Aufwandsentschädigung) festgesetzt.
Vertragsnehmer: Landwirte
Voraussetzungen für den Vertragsabschluss: Die Flächen müssen in Schutzgebieten liegen.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren.