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Rechtliche Vertretung von Volljährigen
Eine gesetzliche Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können. Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht bestellt eine geeignete Person, um in einem bestimmten Umfang die zu betreuenden Menschen zu vertreten, – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Oft übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgaben. Die Betreuung darf sich nicht auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs beschränken. Ein wichtiger Teil der Aufgabe ist der persönliche Kontakt.
Eine Betreuung kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht anregen. Nutzen Sie dazu die Onlinedienste und Formulare.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Örtliche Betreungsbehörde - Örtlich zuständige Ansprechpersonen, Landratsamt Freudenstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Hauptvoraussetzung für eine rechtliche Betreuung ist, dass eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen kann. Zusätzlich darf keine andere Hilfe, wie z.B. eine Vorsorgevollmacht, zur Verfügung stehen, die die Betreuung überflüssig macht.
Verfahrensablauf
Jede*r kann eine Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht (Horb bzw. Freudenstadt) anregen. Das Gericht entscheidet über die Eröffnung eines Verfahrens und die Anforderung eines Sozialberichtes bei der Betreuungsbehörde bzw. eines medizinischen Gutachtens.
Nach Vorliegen dieser Informationen wird die betroffene Person schriftlich oder persönlich angehört. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person darf kein Betreuer bestellt werden. Soweit eine Betreuung angeordnet wird legt das Gericht auch den Zeitpunkt der Überprüfung fest (maximal sieben Jahre). Ausnahmsweise kann in besonders eiligen Fällen auf der Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses eine vorläufige Betreuung für maximal sechs Monate angeordnet werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Betreuungsanregung
- Vollmacht
Kosten
Wir beraten Sie gerne kostenlos zur Erteilung von Vorsorgevollmachten. Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 10,00 € pro Urkunde.
Bearbeitungsdauer
Die Einrichtung einer Betreuung nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch, ebenso Anträge auf Betreuerwechsel.
Hinweise
Seit 2023 besteht für Ehegatten ein zeitlich befristetes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Broschüre.
Vertiefende Informationen
für ehrenamtlich Tätige
Neben der Betreuungsbehörde gibt es seit 1992 einen Betreuungsverein beim DRK Kreisverband Freudenstadt.
Dieser bietet – gemeinsam mit der Betreuungsbehörde – regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an.
Der Leitfaden kann bei Bedarf auch in Papierform bei der Betreuungsbehörde angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
01.07.2025 Landratsamt Freudenstadt