Landtagswahl 2026
Landtagswahl 2026 – Wahlkreis 45 Freudenstadt
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt.
Für die Landtagswahl ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt. Zum Wahlkreis 45 Freudenstadt gehört das Gebiet des gesamten Landkreises Freudenstadt.
Für den Wahlkreis Freudenstadt wurde der Erste Landesbeamte Reinhard Geiser zum Kreiswahlleiter ernannt.
Was ist gegenüber der Landtagswahl 2021 neu?
- Das Wahlalter sinkt von 18 auf 16 Jahre.
- Anstatt einer Stimme dürfen Wähler im Jahr 2026 zwei Stimmen abgegeben:
- eine Erststimme für den Kreiswahlvorschlag
- eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste
- Die Kreiswahlvorschläge werden beim Kreiswahlleiter bzw. dessen Geschäftsstelle vollständig eingereicht. Die Frist richtet sich nach dem Landeswahlrecht. Ende der Frist ist Dienstag, 23. Dezember 2025, 18:00 Uhr.
- Nach § 23 Abs. 5 Landeswahlordnung sind neben dem Wahlvorschlag folgende Unterlagen einzureichen:
- die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers und Ersatzbewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt nach dem Muster der Anlage 6 zur Landeswahlordnung
- Wählbarkeitsbescheinigung von der Wohnortgemeinde, nach dem Muster der Anlage 7 zur Landeswahlordnung
- Ausfertigung der Niederschrift zur Aufstellung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers nach dem Muster der Anlage 7a
- Eides stattliche Versicherung nach dem Muster der Anlage 7b – die Wahl des Bewerbers muss geheim erfolgt sein – die wahlrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten sein insbesondere § 24 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 Landtagswahlgesetz.
- Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner (150 Unterstützungsunterschriften – erforderlich bei Parteien, die im Landtag seit der letzten Wahl nicht mit mindesten 5 Abgeordneten vertreten waren - § 24 Abs. 3 Landtagswahlgesetz)
- zur Aufstellung eines Kreiswahlvorschlags bedarf es einer Aufstellungsversammlung
- Es wird insbesondere auf § 24 Landtagswahlgesetz bezüglich der formalen Vorgaben verwiesen.
- Parteien, die im Landtag seit der letzten Wahl mit nicht mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren, benötigen 150 Unterstützungsunterschriften (§ 24 Abs. 3 LWG). Diese müssen auf einem vom Kreiswahlleiter ausgefertigten Formblatt gesammelt werden, nur dann können sie im Rahmen der Einreichung der Kreiswahlvorschläge gewertet werden. In diesem Sinne empfehlen wir, sofern es notwendig ist, direkt nach der Aufstellungsversammlung die Ausfertigung des Formblattes bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (Tel.Nr.: 07441 920-1907 bzw. 920-1901, E-Mail: kommunalamt@kreis-fds.de) zu beantragen.
- Die entsprechenden Vordrucke (Kreiswahlvorschlag, Niederschrift über die Aufstellungsversammlung, Zustimmungserklärung, Versicherung an Eides statt, Bescheinigung der Wählbarkeit sowie Formblatt für Unterstützungsunterschriften) können Sie per E-Mail: kommunalamt@kreis-fds.de oder telefonisch unter: 07441 920-1907 bzw. 920-1901 anfordern.
Termine für den Kreiswahlausschuss im Landratsamt Freudenstadt:
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis: 13. März 2026 um 14:00 Uhr im Raum Landkreissaal (Großer Sitzungssaal)
Hinweise zur Stimmzettelschablone und zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehindert
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot intere3ssieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.
Ebenso erhalten Sie nachstehend die Links zu den Homepages der entsprechenden Verbände in Baden-Württemberg:
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. (BBSV): https://bbsvvmk.de
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW): https://bsv-wuerttemberg.de
