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Reiseverkehr – mit Heimtieren verreisen
Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten spezifische Anforderungen innerhalb der Europäischen Union wie auch für die Wiedereinreise in die Union. Manche Drittländer haben außerdem strenge Vorschriften für die Einreise von Heimtieren, die zum Teil weit über die Vorschriften der EU hinausgehen.
Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Reiseantritt entsprechende Informationen einzuholen, um Schwierigkeiten bei der Einreise in Drittländer oder Wiedereinreise in die EU zu vermeiden.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu „Reiseverkehr – mit Heimtieren einreisen“
Zuständige Stelle
Veterinär- und Verbraucherschutzamt Landratsamt Freudenstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erfüllung der spezifischen Anforderungen an Tiergesundheit und ggf. Tierschutz des jeweiligen Bestimmungslandes
Bei Reisen in Länder der Europäischen Union gelten für Hunde, Katzen und Frettchen folgende Bestimmungen:
- EU-Heimtierausweis in Verbindung mit
- Kennzeichnung mittels Mikrochip
- gültiger Tollwutimpfung (gemäß den Angaben im EU-Heimtierausweis; bei Erstimpfung muss diese bei Reiseantritt mindestens drei Wochen zurückliegen.)
Eine gesonderte tierärztliche oder amtstierärztliche Bescheinigung wird bei Reisen innerhalb der EU nicht benötigt.
- Bei Reisen in manche gelistete Drittländer ist der EU-Heimtierausweise mit gültiger Tollwutimpfung ebenfalls ausreichend. Andere Länder fordern eine gesonderte Gesundheitsbescheinigung.
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Bei Reisen in nichtgelistete Drittländer ist für die Wiedereinreise in die EU eine Tollwut-Titerbestimmung durch ein akkreditiertes Labor erforderlich. Die Untersuchung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein.
Die Wiedereinreise aus solchen Ländern darf nur über eine Grenzkontrollstelle oder gelistete Eingangskontrollstelle erfolgen, wenn Sie mit dem Flugzeug unterwegs sind.
In einigen Ländern außerhalb der EU gelten darüber hinaus noch weitere Anforderungen an die Tiere wie zusätzliche Impfungen oder Parasitenbehandlung. Diese sind im Vorfeld durch den Tierbesitzer zu erfragen und ggf. benötigte Dokumente wie Vordrucke für die Gesundheitsbescheinigung einzuholen.
- Für Heimvögel gelten je nach Bestimmungsland unterschiedliche Vorschriften.
Verfahrensablauf
Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung Ihres Tieres im Veterinäramt. In Einzelfällen kann auch eine Besichtigung vor Ort erfolgen, die mit erhöhten Kosten verbunden ist.
Im Anschluss an die Überprüfung der Identität und des allgemeinen Gesundheitszustandes wird das benötigte Gesundheitszeugnis ausgehändigt.
Fristen
Abhängig vom Bestimmungsland
Erforderliche Unterlagen
Hund, Katze, Frettchen: EU-Heimtierausweis
Bei Reisen in nicht gelistete Drittländer: Nachweis der Tollwut-Titerbestimmung (falls noch nicht im Heimtierausweis eingetragen.)
Kosten
24,00€ (bei mehreren Tieren ggf. 48,00€ oder mehr je nach Zeitaufwand)
Hinweise
keine
Freigabevermerk
26.06.2025 Landratsamt Freudenstadt