Leistungen

Tuberkulosefürsorge

Weltweit sind Tuberkulose-Erkrankungen sehr häufig, unter den Infektionskrankheiten verursachen sie die meisten Todesfälle. In Deutschland tritt Tuberkulose mit etwa 5.000 Erkrankungen pro Jahr inzwischen relativ selten auf und ist mit medizinischer Versorgung gut heilbar. Nach wenigen Wochen Therapie ist die erkrankte Person in der Regel nicht mehr ansteckend, bis zur Heilung müssen Medikamente über einen längeren Zeitraum eingenommen werden.

 

Die Erkrankung beginnt meist schleichend mit Husten, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Gewichtsverlust und wird häufig spät erkannt. Ist die Lunge betroffen, werden die Erreger über die Atemwege beim Husten, Niesen, Sprechen übertragen. Nicht alle Personen erkranken, die in Kontakt mit Tuberkulose-Bakterien kommen. Zwischen Infektion und Erkrankung können Jahre vergehen. Eine Früherkennung nach Kontakt ist deshalb wichtig. Dafür kommen Hauttest, Bluttest oder Röntgen zum Einsatz.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Das Gesundheitsamt ermittelt bei Ansteckung und berät und betreut Erkrankte und Erkrankungsverdächtige. Zur Verhinderung einer Ausbreitung werden die Kontaktpersonen von Erkrankten vom Gesundheitsamt ermittelt, beraten und untersucht. Erkrankte und Kontaktpersonen sind dabei zum Schutz der Bevölkerung zur Mitwirkung verpflichtet nach §25 Abs. 1 in Verbindung mit §16 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

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Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

11.04.2025 Landratsamt Freudenstadt