Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Tuberkulosefürsorge
Weltweit sind Tuberkulose-Erkrankungen sehr häufig, unter den Infektionskrankheiten verursachen sie die meisten Todesfälle. In Deutschland tritt Tuberkulose mit etwa 5.000 Erkrankungen pro Jahr inzwischen relativ selten auf und ist mit medizinischer Versorgung gut heilbar. Nach wenigen Wochen Therapie ist die erkrankte Person in der Regel nicht mehr ansteckend, bis zur Heilung müssen Medikamente über einen längeren Zeitraum eingenommen werden.
Die Erkrankung beginnt meist schleichend mit Husten, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Gewichtsverlust und wird häufig spät erkannt. Ist die Lunge betroffen, werden die Erreger über die Atemwege beim Husten, Niesen, Sprechen übertragen. Nicht alle Personen erkranken, die in Kontakt mit Tuberkulose-Bakterien kommen. Zwischen Infektion und Erkrankung können Jahre vergehen. Eine Früherkennung nach Kontakt ist deshalb wichtig. Dafür kommen Hauttest, Bluttest oder Röntgen zum Einsatz.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Das Gesundheitsamt ermittelt bei Ansteckung und berät und betreut Erkrankte und Erkrankungsverdächtige. Zur Verhinderung einer Ausbreitung werden die Kontaktpersonen von Erkrankten vom Gesundheitsamt ermittelt, beraten und untersucht. Erkrankte und Kontaktpersonen sind dabei zum Schutz der Bevölkerung zur Mitwirkung verpflichtet nach §25 Abs. 1 in Verbindung mit §16 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Landratsamt Freudenstadt keine Verantwortung.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
11.04.2025 Landratsamt Freudenstadt