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Aktenaussonderung
Das Kreisarchiv Freudenstadt ist zuständiges Archiv im Sinne des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg für alle Ämter und Dienststellen des Landratsamts Freudenstadt sowie für kreiseigene Einrichtungen, Schulen, Betriebe und Zweckverbände.
Im Rahmen seiner archivfachlichen Verantwortung übernimmt das Kreisarchiv die Bewertung, Übernahme und dauerhafte Sicherung von Unterlagen, die aus rechtlichen, verwaltungspraktischen oder historischen Gründen aufbewahrt werden müssen. Die Aussonderung nicht mehr benötigter Unterlagen ist dabei ein verbindlicher Bestandteil der behördlichen Unterlagenverwaltung.
Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Unterlagen vor einer geplanten Vernichtung dem zuständigen Archiv anzubieten. Die Prüfung auf Archivwürdigkeit erfolgt durch das Kreisarchiv. Eine Vernichtung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
Bitte nehmen Sie zur Abstimmung einer Aktenaussonderung frühzeitig Kontakt mit dem Kreisarchiv auf.
Sie möchten als Privatperson, Verein oder Unternehmen archivwürdige Unterlagen mit Bezug zur Kreisgeschichte übergeben? → Archivgut anbieten
Zuständige Stelle
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
frühzeitige Abstimmung empfohlen
Erforderliche Unterlagen
Aussonderungsverzeichnis (nach Absprache mit dem Kreisarchiv)
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW)
- Archivordnung des Landkreises Freudenstadt
Freigabevermerk
15.07.2025 Landratsamt Freudenstadt