Leistungen

Archivgut anbieten

Das Kreisarchiv Freudenstadt versteht sich als kulturelles Gedächtnis des Landkreises. Es dokumentiert das öffentliche und private Leben in der Region in seiner ganzen Vielfalt – aus Vergangenheit und Gegenwart.

Privatpersonen, Familien, Vereine, Unternehmen, Parteien, Stiftungen oder andere nichtamtliche Akteure können mit ihren Unterlagen einen wichtigen Beitrag zur Überlieferung leisten. Wenn Sie im Besitz von Dokumenten, Fotos, Aufzeichnungen oder digitalen Daten mit Bezug zur Geschichte des Kreisgebiets sind, prüfen wir gerne, ob diese für eine dauerhafte Sicherung und öffentliche Nutzung in Frage kommen.

Durch Ihre Mitwirkung helfen Sie, das kulturelle Erbe des Landkreises Freudenstadt für künftige Generationen zu bewahren.

Sie arbeiten in einer Behörde oder Einrichtung des Landkreises und möchten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aussonderungspflicht abgeben? → Aktenaussonderung

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Das Kreisarchiv übernimmt nichtamtliches Archivgut in Form von:

  • Familiennachlässen, Lebenserinnerungen, Tagebüchern
  • Vereins- und Verbandsunterlagen
  • Firmennachlässe
  • Fotos, Filme, Pläne, Karten, Flugblätter
  • digitalen Daten

Wichtig sind insbesondere Dokumente, die Einblicke in das politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Leben im Landkreis Freudenstadt geben.

Rechtsgrundlage

  • Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW)
  • Archivordnung des Landkreises Freudenstadt

Freigabevermerk

15.07.2025 Landratsamt Freudenstadt