Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Teilung von Grundstücken
Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die dem geltenden Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) widersprechen.
Insbesondere sind die Abstandsvorschriften zu beachten. Gegebenenfalls sind Sicherungen über Baulasten erforderlich oder Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen bei der zuständigen Baurechtsbehörde zu beantragen.
Zuständige Stelle
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist
- die Gemeinden- oder Stadtverwaltung oder
- das Landratsamt,
in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die geplante Teilung eines Grundstücks ist der unteren Baurechtsbehörde zwei Wochen vorher anzuzeigen.
Ergeben sich bei der Prüfung Beanstandungen, werden diese dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Darstellung Grenzveränderung
(in der Regel über Fortführungsnachweis)
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 19 Baugesetzbuch (BauGB), § 8 Landesbauordung für Baden-Württemberg (LBO)
Freigabevermerk
18.06.2025 Landratsamt Freudenstadt