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Amtsärztliche Untersuchungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
Das Gesundheitsamt Freudenstadt führt amtsärztliche Untersuchungen durch, soweit es gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Untersuchungsaufforderung der Behörde oder der Dienststelle muss vor dem Untersuchungstermin vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
Nach Vereinbarung. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Fristen
Keine bzw. je nach Fall
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche Unterlagen wie Bescheinigungen, Befundberichte, Stellungnahmen
- falls erforderlich auch ein Dolmetscher
Kosten
Untersuchungen im Auftrag des Dienstherrn, des Sozialhilfeträgers oder des Kommunalverbandes Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sind in der Regel kostenfrei.
Die Kosten für gebührenpflichtige Untersuchungen können Sie bei der Anmeldung erfragen.
Hinweise
Untersuchungen nach dem Beamtenrecht und für die Beihilfe
Seit dem 01.07.2016 werden Untersuchungen nach dem Beamtenrecht (z.B. Dienstfähigkeit, Dienstunfälle) oder für die Beihilfe (z.B. Kuren, Beihilfefähigkeit) für Beamte und Beihilfeberechtigte, die im Kreis Freudenstadt wohnen, vom Gesundheitsamt Karlsruhe durchgeführt.
Untersuchung von Beamtenanwärtern
Seit dem 01.07.2016 wird die ärztliche Untersuchung und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte durchgeführt.
Zu den Informationen sowie einer Liste von Ärzten und Untersuchungsstellen.
Hinweis: Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Landratsamt Freudenstadt keine Verantwortung.
Freigabevermerk
07.04.2025 Landratsamt Freudenstadt