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Archivgut anbieten
Das Kreisarchiv Freudenstadt versteht sich als kulturelles Gedächtnis des Landkreises. Es dokumentiert das öffentliche und private Leben in der Region in seiner ganzen Vielfalt – aus Vergangenheit und Gegenwart.
Privatpersonen, Familien, Vereine, Unternehmen, Parteien, Stiftungen oder andere nichtamtliche Akteure können mit ihren Unterlagen einen wichtigen Beitrag zur Überlieferung leisten. Wenn Sie im Besitz von Dokumenten, Fotos, Aufzeichnungen oder digitalen Daten mit Bezug zur Geschichte des Kreisgebiets sind, prüfen wir gerne, ob diese für eine dauerhafte Sicherung und öffentliche Nutzung in Frage kommen.
Durch Ihre Mitwirkung helfen Sie, das kulturelle Erbe des Landkreises Freudenstadt für künftige Generationen zu bewahren.
Sie arbeiten in einer Behörde oder Einrichtung des Landkreises und möchten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aussonderungspflicht abgeben?
Das Kreisarchiv Freudenstadt ist zuständiges Archiv im Sinne des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg für alle Ämter und Dienststellen des Landratsamts Freudenstadt sowie für kreiseigene Einrichtungen, Schulen, Betriebe und Zweckverbände.
Im Rahmen seiner archivfachlichen Verantwortung übernimmt das Kreisarchiv die Bewertung, Übernahme und dauerhafte Sicherung von Unterlagen, die aus rechtlichen, verwaltungspraktischen oder historischen Gründen aufbewahrt werden müssen. Die Aussonderung nicht mehr benötigter Unterlagen ist dabei ein verbindlicher Bestandteil der behördlichen Unterlagenverwaltung.
Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Unterlagen vor einer geplanten Vernichtung dem zuständigen Archiv anzubieten. Die Prüfung auf Archivwürdigkeit erfolgt durch das Kreisarchiv. Eine Vernichtung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
Bitte nehmen Sie zur Abstimmung einer Aktenaussonderung frühzeitig Kontakt mit dem Kreisarchiv auf.
Zuständige Stelle
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
Bitte nehmen Sie zur Abstimmung einer Aktenaussonderung frühzeitig Kontakt mit dem Kreisarchiv auf.
Erforderliche Unterlagen
Aussonderung: Aussonderungsverzeichnis (nach Absprache mit dem Kreisarchiv)
Kosten
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Das Kreisarchiv übernimmt nichtamtliches Archivgut in Form von:
- Familiennachlässen, Lebenserinnerungen, Tagebüchern
- Vereins- und Verbandsunterlagen
- Firmennachlässe
- Fotos, Filme, Pläne, Karten, Flugblätter
- digitalen Daten
Wichtig sind insbesondere Dokumente, die Einblicke in das politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Leben im Landkreis Freudenstadt geben.
Rechtsgrundlage
- Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW)
- Archivordnung des Landkreises Freudenstadt
Freigabevermerk
15.07.2025 Landratsamt Freudenstadt