Leistungen

Archivgut anbieten

Das Kreisarchiv Freudenstadt versteht sich als kulturelles Gedächtnis des Landkreises. Es dokumentiert das öffentliche und private Leben in der Region in seiner ganzen Vielfalt – aus Vergangenheit und Gegenwart.

Privatpersonen, Familien, Vereine, Unternehmen, Parteien, Stiftungen oder andere nichtamtliche Akteure können mit ihren Unterlagen einen wichtigen Beitrag zur Überlieferung leisten. Wenn Sie im Besitz von Dokumenten, Fotos, Aufzeichnungen oder digitalen Daten mit Bezug zur Geschichte des Kreisgebiets sind, prüfen wir gerne, ob diese für eine dauerhafte Sicherung und öffentliche Nutzung in Frage kommen.

Durch Ihre Mitwirkung helfen Sie, das kulturelle Erbe des Landkreises Freudenstadt für künftige Generationen zu bewahren.

 

Sie arbeiten in einer Behörde oder Einrichtung des Landkreises und möchten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aussonderungspflicht abgeben?

Das Kreisarchiv Freudenstadt ist zuständiges Archiv im Sinne des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg für alle Ämter und Dienststellen des Landratsamts Freudenstadt sowie für kreiseigene Einrichtungen, Schulen, Betriebe und Zweckverbände.

Im Rahmen seiner archivfachlichen Verantwortung übernimmt das Kreisarchiv die Bewertung, Übernahme und dauerhafte Sicherung von Unterlagen, die aus rechtlichen, verwaltungspraktischen oder historischen Gründen aufbewahrt werden müssen. Die Aussonderung nicht mehr benötigter Unterlagen ist dabei ein verbindlicher Bestandteil der behördlichen Unterlagenverwaltung.

Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Unterlagen vor einer geplanten Vernichtung dem zuständigen Archiv anzubieten. Die Prüfung auf Archivwürdigkeit erfolgt durch das Kreisarchiv. Eine Vernichtung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Bitte nehmen Sie zur Abstimmung einer Aktenaussonderung frühzeitig Kontakt mit dem Kreisarchiv auf.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

Bitte nehmen Sie zur Abstimmung einer Aktenaussonderung frühzeitig Kontakt mit dem Kreisarchiv auf.

Erforderliche Unterlagen

Aussonderung: Aussonderungsverzeichnis (nach Absprache mit dem Kreisarchiv)

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Das Kreisarchiv übernimmt nichtamtliches Archivgut in Form von:

  • Familiennachlässen, Lebenserinnerungen, Tagebüchern
  • Vereins- und Verbandsunterlagen
  • Firmennachlässe
  • Fotos, Filme, Pläne, Karten, Flugblätter
  • digitalen Daten

Wichtig sind insbesondere Dokumente, die Einblicke in das politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Leben im Landkreis Freudenstadt geben.

Rechtsgrundlage

  • Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW)
  • Archivordnung des Landkreises Freudenstadt

Freigabevermerk

15.07.2025 Landratsamt Freudenstadt