Leistungen

Oberste Dienstbehörde der Bürgermeister

Da Bürgermeister der Gemeinden keine oberste Dienstbehörde haben, die Fahrtkosten und Nebentätigkeiten genehmigen, Jubiläumdienstalter festsetzen etc. wird diese Aufgabe von der Stabsstelle Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung als Rechtsaufsichtsbehörde ausgeübt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

12.05.2025 Landratsamt Freudenstadt