Leistungen

Schülerbeförderung im Landkreis Freudenstadt

Der Landkreis Freudenstadt erstattet die (notwendigen) Kosten für den Schulweg, wenn die Voraussetzungen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten erfüllt sind.
In der Regel werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt. Nur wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, können Schulbusse oder andere Fahrdienste eingesetzt werden.

Weiteres in der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (PDF).

Schülertickets

  • Deutschland-Ticket JugendBW (D-Ticket JugendBW)

Das D-Ticket JugendBW kann bei unserem Verkehrsverbund VGF bequem online bestellt werden. Wir empfehlen dieses Ticket, da es für Schülerinnen und Schüler die preisgünstigste Lösung ist.

Seit dem 01.04.2026 beträgt der Preis einheitlich 45,00 € pro Monat.

Die bisherige Bezuschussung durch den Landkreis Freudenstadt ist entfallen.

  • Bestellung und Frist

Hier geht es zur online Buchung und weiteren Informationen: D-Ticket JugendBW direkt bei der vgf erhalten.

Bitte beachten Sie: Das D-Ticket JugendBW kann nur bis zum 10. des Vormonats über die VGF-Website für den darauf folgenden Monat bestellt werden.

  • Hinweis beim Wechsel

Beim Wechsel von einer Schülermonatskarte ist die Karten- bzw. Abonummer anzugeben. Die bestehende Fahrkarte wird automatisch gekündigt. Bereits ausgegebene Monatskarten sind im Schulsekretariat zurückzugeben

  • Schülermonatskarte (SMK)

Wenn statt des D-Tickets JugendBW eine Schülermonatskarte genutzt wird, ist der vollständige Preis zu zahlen.

Seit dem 01.04.2026 entfällt die bisherige Bezuschussung durch den Landkreis Freudenstadt.

Es gelten folgende Preise:

  • 1 Zone: 63,00 €
  • 2 Zonen: 79,00 €
  • 3 Zonen: 95,00 €
  • 4 Zonen: 118,00 €
  • 5 Zonen: 137,00 €
  • Zonen: 157,00 €

Die Bestellung erfolgt weiterhin über das Schulsekretariat.

Mehr Infos unter: Schüler-Monatskarte - vgf

  • Sonderbeförderung (SBBZ) zur Schule

Für den Besuch von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten, Grundschulförderklassen sowie bei inklusiver Beschulung können Sonderbeförderungen eingerichtet werden.

Diese Beförderungskosten übernimmt der Landkreis als Schulwegkostenträger gemäß Satzung. Die Fahrten erfolgen z. B. mit Kleinbussen oder Taxis.

Der Eigenanteil für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte beträgt ab dem Schuljahr 2026/2027 30,00 € pro Monat (bisher 25,00 €).

Der Eigenanteil bezieht sich ausschließlich auf die Beförderung und beinhaltet kein zusätzliches Ticket.

  • Hinweis

Ab dem Schuljahr 2026/2027 entfallen im Landkreis Freudenstadt die bisherige Befreiung und Erlass.

Dies betrifft die Drittkindbefreiung sowie den Erlass für Kinder in Pflegefamilien und Heimen.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Erstansprechpartner vor Ort ist häufig das Schulsekretariat

Fristen

Für das D-Ticket JugendBW gilt die Bestellfrist des Vormonats

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Erstansprechpartner vor Ort ist häufig das Schulsekretariat

Freigabevermerk

28.08.2025 Landratsamt Freudenstadt