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Öffentlicher Personennahverkehr
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Der öffentliche Buslinienverkehr im Landkreis Freudenstadt stellt die Erreichbarkeit aller Städte und Gemeinden sicher. Nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sind die Landkreise für den lokalen Nahverkehr zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe koordiniert das Landratsamt Freudenstadt das Busnetz, erteilt Linienkonzessionen und stimmt Fahrpläne, Tarife und Beförderungsbedingungen mit den Verkehrsunternehmen ab.
Die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf) fungiert dabei als Verbund, in dem alle Busunternehmen zusammenarbeiten und einheitliche Tarife gelten. Dadurch gelten einheitliche Tarife, und Fahrgäste können mit einem Ticket alle Busse im Kreisgebiet nutzen. Auch landesweite Angebote wie das Jugendticket BW und das Deutschlandticket sind hier gültig.
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