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Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Freudenstadt
- Linienverkehr
Linienbusse verkehren regelmäßig zwischen festgelegten Ausgangs- und Zielorten und halten an bestimmten Haltestellen.
Das Landratsamt Freudenstadt ist Genehmigungsbehörde für Linienkonzessionen und stimmt Fahrpläne, Tarife und Beförderungsbedingungen ab.
- Regiolinie
Regiobuslinien verbinden den Landkreis direkt mit benachbarten Regionen, insbesondere dort, wo es keine Bahnverbindung gibt. Sie verkehren im Stundentakt und bieten eine schnelle Anbindung, beispielsweise an den Nationalpark Schwarzwald.
Derzeit verkehren:
- 100: Freudenstadt – Kniebis – Ruhestein
- 200: Baiersbronn – Mitteltal – Obertal – Ruhestein
- 400: Achern – Mummelsee – Ruhestein
- X45: Baden-Baden – Ruhestein
- X78: Freudenstadt – Besenfeld – Enzklösterle – Bad Wildbad
Das Angebot wird durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesprogramms „Regiobuslinien“ gefördert.
- Freizeitverkehr
Für Ausflüge am Wochenende und an Feiertagen stehen 19 Freizeitlinien mit über 400 Haltestellen zur Verfügung. Ziel des Freizeitverkehres ist es, die Freizeitgestaltung an Samstagen und Sonn- und Feiertagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern und so attraktiv wie möglich zu machen.
Mit dem Freizeitpass können alle Freizeitlinien und Nahverkehrszüge im Kreisgebiet ein Jahr lang genutzt werden:
- Einzelperson: 60 €
- Ehepaare: 89 €
- Schienenverkehr
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) treffen in Freudenstadt gleich drei wichtige Bahnlinien zusammen:
- die Murgtalbahn aus Richtung Karlsruhe,
- die Gäubahn aus Richtung Stuttgart und
- die Kinzigtalbahn aus Richtung Offenburg.
Der zentrale Knoten ist der Freudenstädter Hauptbahnhof, daneben bestehen weitere Bahnhaltepunkte im Kreis (u.a. Freudenstadt Stadtbahnhof, Dornstetten, Baiersbronn, Horb, Eutingen im Gäu, Alpirsbach etc.), welche die Region an das überregionale Schienennetz anbinden.
Für den SPNV ist das Land Baden-Württemberg über die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) zuständig. Der Landkreis ist hier nicht Aufgabenträger.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für den Freizeitpass:
- Einzelperson: 60,00 €
- Ehepaare: 89,00 €
Hinweise
keine
Freigabevermerk
28.08.2025 Landratsamt Freudenstadt