Leistungen

Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Freudenstadt

  1. Linienverkehr

Linienbusse verkehren regelmäßig zwischen festgelegten Ausgangs- und Zielorten und halten an bestimmten Haltestellen.

Das Landratsamt Freudenstadt ist Genehmigungsbehörde für Linienkonzessionen und stimmt Fahrpläne, Tarife und Beförderungsbedingungen ab.

 

  1. Regiolinie

Regiobuslinien verbinden den Landkreis direkt mit benachbarten Regionen, insbesondere dort, wo es keine Bahnverbindung gibt. Sie verkehren im Stundentakt und bieten eine schnelle Anbindung, beispielsweise an den Nationalpark Schwarzwald.

Derzeit verkehren:

  • 100: Freudenstadt – Kniebis – Ruhestein
  • 200: Baiersbronn – Mitteltal – Obertal – Ruhestein
  • 400: Achern – Mummelsee – Ruhestein
  • X45: Baden-Baden – Ruhestein
  • X78: Freudenstadt – Besenfeld – Enzklösterle – Bad Wildbad

Das Angebot wird durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesprogramms „Regiobuslinien“ gefördert.

 

 

  1. Freizeitverkehr

Für Ausflüge am Wochenende und an Feiertagen stehen 19 Freizeitlinien mit über 400 Haltestellen zur Verfügung. Ziel des Freizeitverkehres ist es, die Freizeitgestaltung an Samstagen und Sonn- und Feiertagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern und so attraktiv wie möglich zu machen.

Mit dem Freizeitpass können alle Freizeitlinien und Nahverkehrszüge im Kreisgebiet ein Jahr lang genutzt werden:

  • Einzelperson: 60 €
  • Ehepaare: 89 €

 

  1. Schienenverkehr

Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) treffen in Freudenstadt gleich drei wichtige Bahnlinien zusammen:

  • die Murgtalbahn aus Richtung Karlsruhe,
  • die Gäubahn aus Richtung Stuttgart und
  • die Kinzigtalbahn aus Richtung Offenburg.

Der zentrale Knoten ist der Freudenstädter Hauptbahnhof, daneben bestehen weitere Bahnhaltepunkte im Kreis (u.a. Freudenstadt Stadtbahnhof, Dornstetten, Baiersbronn, Horb, Eutingen im Gäu, Alpirsbach etc.), welche die Region an das überregionale Schienennetz anbinden.

Für den SPNV ist das Land Baden-Württemberg über die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) zuständig. Der Landkreis ist hier nicht Aufgabenträger.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für den Freizeitpass:

  • Einzelperson: 60,00 €
  • Ehepaare: 89,00 €

Hinweise

keine

Freigabevermerk

28.08.2025 Landratsamt Freudenstadt