Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Schornsteinfegerwesen
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Wir erledigen im Bereich des Schornsteinfegerwesens folgende Aufgaben:
- Fragen zum Schornsteinfegerwesen
- Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- Bestellung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sowie Aufhebung der Bestellung
- Beitreibung von Schornsteinfegergebühren
- Durchsetzung vorgeschriebener Schornsteinfegerarbeiten
Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, wann Sie welche Schornsteinfegerarbeiten durchführen lassen müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses oder einer Wohnung nach jeder Feuerstättenschau oder nach einer Bauabnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Sie müssen diese Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen. Die Fristen zur Durchführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.
Ihren für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie im Bürger-GIS (Anleitung unter „Weitere Informationen“)
Servicecenter
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Stellvertretende Stabsstellenleitung
