Leistungen

Anbaugenehmigung für Weihnachtsbaumkulturen, Zierreisigkulturen und Kurzumtriebsplantagen

Der Anbau von Weihnachtsbaumkulturen oder Kurzumtriebsplantagen in der offenen Landschaft bedarf einer Genehmigung, beziehungsweise in manchen Fällen nur einer Anzeige.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen Eigentümer oder Bewirtschafter eines oder mehrerer Flurstücke im Außenbereich sein.

Ihrem Vorhaben dürfen keine Belange der Raumordnung, der Agrarstruktur, des Naturschutzes sowie der Forstwirtschaft entgegenstehen.

Genehmigungspflichtig sind:

  • Weihnachtsbaumkulturen über 20 ar, sowie 3m Höhe
  • Zierreisigkulturen über 20 ar, sowie 6m Höhe
  • Kurzumtriebsplantagen über 20 ar und länger als 20 Jahre Standzeit

Kulturen kleiner 20 ar sowie unter dem gennanten Höhenmaß und der Standzeit sind nur anzeigepflichtig.

Verfahrensablauf

Ihr ausgefüllter Antrag bzw. Anzeige ist über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, einzureichen.

Über die Genehmigung entscheidet das Landwirtschaftsamt im Einvernehmen mit den betroffenen Fachbehörden, Kreisforstamt und Untere Naturschutzbehörde sowie der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Fristen

Einen Antrag auf Genehmigung ist vor der Anpflanzung zu stellen.

Im Falle einer anzeigepflichtigen Kultur muss die Anzeige drei Monate vor Pflanzung dem Landwirtschaftsamt vorliegen.

Die Genehmigung erlischt sofern nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung von ihr im Wesentlichen Gebrauch gemacht worden ist. Sie kann vor Fristablauf auf Antrag einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

Genehmigung

  • 2a § 25 a Genehmigung (PDF, 130 KB)
  • 2b Datenschutzerklärung Genehmigung (PDF, 42 KB)
  • 2c Einwilligung Genehmigung Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkultur, Kurzumtriebsplantage (PDF, 61 KB)

 

Anzeige

  • 3a § 25 a Anzeige (PDF, 99 KB)
  • 3b Datenschutzerklärung Anzeige (PDF, 42 KB)
  • 3c Einwilligung Anzeige Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkultur, Kurzumtriebsplantage (PDF, 61 KB)

Kosten

Siehe zuständige Gebührenordnung (Gebührenordnung Landkreis Freudenstadt)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall und den zu beteiligten Behörden

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Siehe gesetzliche Voraussetzungen (Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, § 25a)

Freigabevermerk

29.08.2025 Landratsamt Freudenstadt