Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Leistungen
Behindertenbeauftragter
Der Behindertenbeauftragte
- ist Ansprechpartner und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung, um diesen in ihren Belangen möglichst schnell und effizient helfen zu können
- hat eine Informations- und Koordinierungsfunktion gegenüber Verbänden, Gruppen und Institutionen
- wird bei Planungen der Verwaltung, die Belange von Menschen mit Behinderung berühren können, frühzeitig beteiligt und
- berät die Verwaltung bei der Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes
Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere bei der Wohnberatung für Behinderte, Umbaumaßnahmen, Beschaffung von Hilfsmitteln, Erleichterung von Pflegesituationen, Behindertenparkplätze, Schwerbehindertenausweise und zur Berufsausübung.
Der Behindertenbeauftragte soll insbesondere dazu beitragen, dass auf kommunaler Ebene
- die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft gefördert wird
- Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden
- bei Anlagen und Einrichtungen Barrierefreiheit besteht
- das Verwaltungsverfahren behindertenfreundlich gestaltet wird
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
24.06.2025 Landratsamt Freudenstadt