Leistungen

Behindertenbeauftragter

Der Behindertenbeauftragte

  • ist Ansprechpartner und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung, um diesen in ihren Belangen möglichst schnell und effizient helfen zu können
  • hat eine Informations- und Koordinierungsfunktion gegenüber Verbänden, Gruppen und Institutionen
  • wird bei Planungen der Verwaltung, die Belange von Menschen mit Behinderung berühren können, frühzeitig beteiligt und
  • berät die Verwaltung bei der Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes

Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere bei der Wohnberatung für Behinderte, Umbaumaßnahmen, Beschaffung von Hilfsmitteln, Erleichterung von Pflegesituationen, Behindertenparkplätze, Schwerbehindertenausweise und zur Berufsausübung.

Der Behindertenbeauftragte soll insbesondere dazu beitragen, dass auf kommunaler Ebene

  • die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft gefördert wird
  • Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden
  • bei Anlagen und Einrichtungen Barrierefreiheit besteht
  • das Verwaltungsverfahren behindertenfreundlich gestaltet wird

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

24.06.2025 Landratsamt Freudenstadt