Leistungen

Ehrungen

Sie möchten eine Person, welche sich ehrenamtlich engagiert, für eine Ehrung vorschlagen?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Sie können Ihre Anregung einer Ehrung gerne bei unserer Stabstelle Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung einreichen. Hier wird diese geprüft, Stellungnahmen eingeholt und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Ehrungsvorschlag an die nächst höhere Behörde zur Entscheidung weitergeleitet.

Die Stabstelle Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung ist insbesondere für die Auszeichnungen mit der Staufermedaille, Bundesverdienstkreuz und die Landesehrennadel zuständig.

Sie möchten gerne mehr über Ehrungen wissen?

Informationen über Ehrungen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Staatsministerium Baden- Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe

Ehrungen [Landratsamt Freudenstadt]

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
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Kontakt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Jeder kann eine Ehrungsanregung für eine Person bei den oben genannten zuständigen Stellen einreichen
  • Von diesen drei Stellen werden in Kooperation Stellungnahmen von Referenzpersonen eingeholt um die Ehrungsfähigkeit einer Person zu prüfen
  • Das Staatsministerium Baden-Württemberg entscheidet über die Verleihung und Ehrung

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Anregungsschreiben mit Begründung warum eine bestimmte Person eine Ehrung erhalten sollte

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

14.04.2025 Landratsamt Freudenstadt