Leistungen

Ehrungen

Sie möchten eine Person, welche sich ehrenamtlich engagiert, für eine Ehrung vorschlagen?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Sie können Ihre Anregung einer Ehrung gerne bei unserem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt einreichen. Hier wird diese geprüft, Stellungnahmen eingeholt und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Ehrungsvorschlag an die nächst höhere Behörde zur Entscheidung weitergeleitet.

Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt ist insbesondere für die Auszeichnungen mit der Staufermedaille, Bundesverdienstkreuz und die Landesehrennadel zuständig.

Sie möchten gerne mehr über Ehrungen wissen?

Informationen über Ehrungen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

14.04.2025 Landratsamt Freudenstadt