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Ehrungen
Sie möchten eine Person, welche sich ehrenamtlich engagiert, für eine Ehrung vorschlagen?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Sie können Ihre Anregung einer Ehrung gerne bei unserer Stabstelle Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung einreichen. Hier wird diese geprüft, Stellungnahmen eingeholt und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Ehrungsvorschlag an die nächst höhere Behörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Die Stabstelle Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung ist insbesondere für die Auszeichnungen mit der Staufermedaille, Bundesverdienstkreuz und die Landesehrennadel zuständig.
Sie möchten gerne mehr über Ehrungen wissen?
Informationen über Ehrungen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle
Staatsministerium Baden- Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Jeder kann eine Ehrungsanregung für eine Person bei den oben genannten zuständigen Stellen einreichen
- Von diesen drei Stellen werden in Kooperation Stellungnahmen von Referenzpersonen eingeholt um die Ehrungsfähigkeit einer Person zu prüfen
- Das Staatsministerium Baden-Württemberg entscheidet über die Verleihung und Ehrung
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Anregungsschreiben mit Begründung warum eine bestimmte Person eine Ehrung erhalten sollte
Kosten
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
14.04.2025 Landratsamt Freudenstadt