Leistungen

Flüchtlingssozialarbeit

Gem. § 12 FlüAG steht Geflüchteten, die in einer vorläufigen Unterbringung in Baden-Württemberg leben, Flüchtlingssozialarbeit zu. Die Flüchtlingssozialarbeit wird durch das Land Baden-Württemberg finanziert.

Die Flüchtlingssozialarbeit soll dazu beitragen, dass die untergebrachten Personen ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland führen und ihre Integrationsfähigkeit erhalten können.

 

Dies beinhaltet

  • sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung; insbesondere die Erarbeitung einer Lebensperspektive
  • Durchführung von pädagogischen und sozialen Aktivitäten mit Geflüchteten sowie Bürgerinnen und Bürgern
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Hinwirken auf ein friedvolles Miteinander zwischen Geflüchteten und Aufnahmegesellschaft
  • Einbindung in vorhandene, örtliche Netzwerkstrukturen sowie enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Integrationsmanagerinnen und -managern

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

23.07.2025 Landratsamt Freudenstadt