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Flüchtlingssozialarbeit
Gem. § 12 FlüAG steht Geflüchteten, die in einer vorläufigen Unterbringung in Baden-Württemberg leben, Flüchtlingssozialarbeit zu. Die Flüchtlingssozialarbeit wird durch das Land Baden-Württemberg finanziert.
Die Flüchtlingssozialarbeit soll dazu beitragen, dass die untergebrachten Personen ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland führen und ihre Integrationsfähigkeit erhalten können.
Dies beinhaltet
- sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung; insbesondere die Erarbeitung einer Lebensperspektive
- Durchführung von pädagogischen und sozialen Aktivitäten mit Geflüchteten sowie Bürgerinnen und Bürgern
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Hinwirken auf ein friedvolles Miteinander zwischen Geflüchteten und Aufnahmegesellschaft
- Einbindung in vorhandene, örtliche Netzwerkstrukturen sowie enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Integrationsmanagerinnen und -managern
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
23.07.2025 Landratsamt Freudenstadt