Leistungen

Gemeindearchive - Bestände und Nutzung

Nach § 7 des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg (LArchG) sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, ein Archiv einzurichten und ihre archivwürdigen Unterlagen dauerhaft zu erhalten, zu erschließen und zugänglich zu machen. Dies betrifft sowohl analoge als auch digitale Informationen von bleibendem Wert.

Für die Kommunen im Landkreis Freudenstadt, die nicht über ein eigenes hauptamtlich besetztes Archiv verfügen, übernimmt das Kreisarchiv Freudenstadt die kommunale Archivpflege. Ziel ist die fachgerechte Betreuung und Sicherung der schriftlichen Überlieferung auf kommunaler Ebene.

Die kommunale Archivpflege durch das Kreisarchiv umfasst unter anderem:

  • Unterstützung beim Aufbau von Archivräumen und archivischen Strukturen
  • Begleitung der Aussonderung aus der Registratur
  • Bewertung der Unterlagen und Entscheidung über Archivierung oder Kassation
  • Ordnung und Verzeichnung von Beständen
  • Beratung zur Bestandserhaltung, Verpackung und Notfallvorsorge
  • Bereitstellung, Nutzung und Anfragenbeantwortung
  • Beratung und Unterstützung bei Jubiläen, Heimatbüchern und Festschriften

Damit wird gewährleistet, dass kommunales Archivgut sachgerecht gesichert und für Verwaltung, Forschung und Öffentlichkeit langfristig nutzbar bleibt.

Das Kreisarchiv Freudenstadt betreut im Rahmen der kommunalen Archivpflege derzeit folgende Städte und Gemeinden:

  • Bad Rippoldsau-Schapbach
  • Dornstetten
  • Empfingen
  • Eutingen im Gäu
  • Glatten
  • Grömbach
  • Loßburg
  • Pfalzgrafenweiler
  • Schopfloch
  • Seewald
  • Waldachtal
  • Wörnersberg

Folgende Städte und Gemeinden unterhalten eigene hauptamtlich geführte Archive:

  • Alpirsbach
  • Baiersbronn
  • Freudenstadt
  • Horb am Neckar

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

frühzeitige Abstimmung empfohlen

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten werden von den Gemeinden getragen

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

  • Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG BW)
  • Archivordnung des Landkreises Freudenstadt

Freigabevermerk

15.07.2025 Landratsamt Freudenstadt