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Leistungen
Genehmigung der Kennzeichnung von Wander- und Fahrradwegen
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Die Kennzeichnung von Wander- und Fahrradwegen bedarf einer Genehmigung durch die Untere Forstbehörde. |
Zuständige Stelle
Unter Forstbehörde beim Landratsamt Freudenstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Kennzeichnung darf die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sowie den Schutz der Natur nicht behindern.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag mit Beschreibung der Art der Kennzeichnung.
- Karte mit der Streckenführung und ggf. Standorten von Pfosten, diese am besten digital als gpx- oder shape-Datei.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenrechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt in der jeweils gültigen Fassung an.
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 5 Landeswaldgesetz BW
Freigabevermerk
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