Leistungen

Genehmigung der Kennzeichnung von Wander- und Fahrradwegen

Die Kennzeichnung von Wander- und Fahrradwegen bedarf einer Genehmigung durch die Untere Forstbehörde.

Zuständige Stelle

Unter Forstbehörde beim Landratsamt Freudenstadt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Kennzeichnung darf die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sowie den Schutz der Natur nicht behindern.

Verfahrensablauf

-

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Beschreibung der Art der Kennzeichnung.
  • Karte mit der Streckenführung und ggf. Standorten von Pfosten, diese am besten digital als gpx- oder shape-Datei.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenrechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt in der jeweils gültigen Fassung an.

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

§ 37 Abs. 5 Landeswaldgesetz BW

Freigabevermerk

-