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Genehmigungen für Organisierte Veranstaltungen im Wald
Jeder darf zum Zwecke der Erholung den Wald frei betreten (§37 Abs.1 LWaldG). Jedoch braucht es für organisierte Veranstaltungen im Wald eine Genehmigung durch die untere Forstbehörde
Zuständige Stelle
Kreisforstamt – Sachgebiet Hoheit, Forstrecht und Innere Organisation
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wann ist eine Veranstaltung in der Regel genehmigungspflichtig?
- die Veranstaltung wird öffentlich beworben (Plakate/Anzeigen)
- die Veranstaltung dient ausschließlich gewerblichen und kommerziellen Zwecken
- die Veranstaltung ist groß (hohe Teilnehmerzahl, Mountainbike-Rennen usw.)
- die Veranstaltung beeinträchtigt andere Waldbesuchende oder die Waldbewirtschaftung, weil z. B. Waldwege gesperrt werden müssen
- die Veranstaltung beeinträchtigt den Lebensraum Wald (Wildtiere, Pflanzenarten, Biotope usw.)
Verfahrensablauf
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Fristen
Antrag bis spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antrag auf Genehmigung einer organisierten Veranstaltung im Wald mit Beschreibung und Karte der Örtlichkeit oder Strecke, am besten digital als .gpx oder shape Datei.
Kosten
Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Verwaltungsgebühren nach Gebührenrechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt in der jeweils gültigen Fassung an. Die Höhe der Gebühr richtet sich unter anderem nach der Komplexität der beantragten Veranstaltung.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz BW
Freigabevermerk
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