Leistungen

Genehmigungen für Organisierte Veranstaltungen im Wald

Jeder darf zum Zwecke der Erholung den Wald frei betreten (§37 Abs.1 LWaldG). Jedoch braucht es für organisierte Veranstaltungen im Wald eine Genehmigung durch die untere Forstbehörde

Zuständige Stelle

Kreisforstamt – Sachgebiet Hoheit, Forstrecht und Innere Organisation

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wann ist eine Veranstaltung in der Regel genehmigungspflichtig?

- die Veranstaltung wird öffentlich beworben (Plakate/Anzeigen)

- die Veranstaltung dient ausschließlich gewerblichen und kommerziellen Zwecken

- die Veranstaltung ist groß (hohe Teilnehmerzahl, Mountainbike-Rennen usw.)

- die Veranstaltung beeinträchtigt andere Waldbesuchende oder die Waldbewirtschaftung, weil z. B. Waldwege gesperrt werden müssen

- die Veranstaltung beeinträchtigt den Lebensraum Wald (Wildtiere, Pflanzenarten, Biotope usw.)

Verfahrensablauf

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Fristen

Antrag bis spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antrag auf Genehmigung einer organisierten Veranstaltung im Wald mit Beschreibung und Karte der Örtlichkeit oder Strecke, am besten digital als .gpx oder shape Datei.

Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Verwaltungsgebühren nach Gebührenrechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt in der jeweils gültigen Fassung an. Die Höhe der Gebühr richtet sich unter anderem nach der Komplexität der beantragten Veranstaltung.

Hinweise

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Rechtsgrundlage

§ 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz BW

Freigabevermerk

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