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Gesundheitsplanung
Das Sachgebiet Gesundheitsmanagement fasst zwei Kernaufgaben des Gesundheitsamtes zusammen. So liegt der Fokus neben der Gesundheitsberichterstattung auf der Gesundheitsplanung.
Die Aufgabe der Gesundheitsplanung:
Die Gesundheitsplanung identifiziert Handlungsbedarfe in der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie in der Gesundheitsförderung und Prävention, entwickelt geeignete Strategien und Maßnahmen, setzt diese um und evaluiert sie. Zusätzlich werden die verschiedenen Bereiche und Akteurinnen und Akteure miteinander vernetzt (Gesundheitsdialog Baden-Württemberg). Dadurch soll eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung ermöglicht, die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert und die Gesundheit der Bevölkerung gestärkt werden.
Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz statt.
Aktuelles Projekt: Erfolgreiche Gesunde Unternehmen Landkreis Freudenstadt | Landkreis Freudenstadt
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zur Gesundheitsplanung:
Gesundheitsplanung Landesgesundheitsamt Stuttgart
Rechtsgrundlage
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
(Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG) § 6 Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung
Freigabevermerk
01.04.2025 Landratsamt Freudenstadt