Leistungen

Gesundheitsplanung

Das Sachgebiet Gesundheitsmanagement fasst zwei Kernaufgaben des Gesundheitsamtes zusammen. So liegt der Fokus neben der Gesundheitsberichterstattung auf der Gesundheitsplanung.

 

Die Aufgabe der Gesundheitsplanung:

Die Gesundheitsplanung identifiziert Handlungsbedarfe in der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie in der Gesundheitsförderung und Prävention, entwickelt geeignete Strategien und Maßnahmen, setzt diese um und evaluiert sie. Zusätzlich werden die verschiedenen Bereiche und Akteurinnen und Akteure miteinander vernetzt (Gesundheitsdialog Baden-Württemberg). Dadurch soll eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung ermöglicht, die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert und die Gesundheit der Bevölkerung gestärkt werden.

Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz statt.

 

Aktuelles Projekt: Erfolgreiche Gesunde Unternehmen Landkreis Freudenstadt | Landkreis Freudenstadt

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zur Gesundheitsplanung:
Gesundheitsplanung Landesgesundheitsamt Stuttgart

Rechtsgrundlage

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst

(Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG) § 6 Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung

Freigabevermerk

01.04.2025 Landratsamt Freudenstadt