Leistungen

Holzverkauf

Sie wollen in Ihrem Wald im Landkreis Freudenstadt Holz einschlagen und dies an örtliche Sägewerke vermarkten? Dann wenden Sie sich gerne an die HVS Freudenstadt oder den örtlich zuständigen Revierleitenden.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind Privatwaldbesitzender im Landkreis Freudenstadt.
  • gültige Privatwaldvereinbarung für die Betreuung durch das Kreisforstamt
  • Holzverkaufsvollmacht

Verfahrensablauf

Sie setzen sich vor Einschlag des Holzes mit der HVS Freudenstadt oder dem örtlich zuständigen Revierleitenden in Verbindung. Dieser ist Ihnen auf Wunsch auch bei der Vorbereitung und Durchführung des Einschlags behilflich. Nach dem Einschlag wird eine Holzliste erstellt, welche dann Grundlage für den Holzverkauf ist.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Siehe Voraussetzungen

Kosten

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung der Holzverkaufsstelle.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Freiwillige Leistung

Freigabevermerk

13.05.2026 Landratsamt Freudenstadt