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Holzverkauf
Sie wollen in Ihrem Wald im Landkreis Freudenstadt Holz einschlagen und dies an örtliche Sägewerke vermarkten? Dann wenden Sie sich gerne an die HVS Freudenstadt oder den örtlich zuständigen Revierleitenden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind Privatwaldbesitzender im Landkreis Freudenstadt.
- gültige Privatwaldvereinbarung für die Betreuung durch das Kreisforstamt
- Holzverkaufsvollmacht
Verfahrensablauf
Sie setzen sich vor Einschlag des Holzes mit der HVS Freudenstadt oder dem örtlich zuständigen Revierleitenden in Verbindung. Dieser ist Ihnen auf Wunsch auch bei der Vorbereitung und Durchführung des Einschlags behilflich. Nach dem Einschlag wird eine Holzliste erstellt, welche dann Grundlage für den Holzverkauf ist.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Siehe Voraussetzungen
Kosten
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung der Holzverkaufsstelle.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freiwillige Leistung
Freigabevermerk
13.05.2026 Landratsamt Freudenstadt