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Hygiene in Einrichtungen
Das Gesundheitsamt überwacht in den folgenden Einrichtungen die Einhaltung der Hygienestandards gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften:
- Krankenhäuser und Arztpraxen
- Alten- und Pflegeheime
- Rehabilitationseinrichtungen
- Kosmetik- und Friseursalons
- Nagelstudios
- Fußpflege- und Massagepraxen
- Piercing- und Tattoo-Studio
- Heilpraktiker-Praxen
- Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten
- Ferienlager, Campingplätze, Sportstätten, Sport-Studios und Spielplätze
- Justizvollzugsanstalten
Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager) sind verpflichtet, die in § 34 IfSG genannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden. Bitte verwenden Sie hierfür den angehängten Meldebogen nach § 34 IfSG.
- Meldeformular § 34 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen
- Meldeformular, Häufung Gemeinschaftseinrichtung
- Kita Hygieneleitfaden (Gesundheitsamt-BW.de)
Heilpraktiker
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß des Heilpraktiker Gesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.
Die wichtigsten Rechtvorschriften
- Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
- Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO)
- IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Kommunalhygiene - Landesgesundheitsamt Stuttgart
- RKI - Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention – Liste der aktuell gültigen KRINKO-Empfehlungen
- RKI - Meldebögen
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Meldeformular §34 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen
- Meldeformular, Häufung Gemeinschaftseinrichtungen
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
IfSG, ÖGDG, HygVO BW, MedHygVO BW
Freigabevermerk
05.05.2025 Landratsamt Freudenstadt