Leistungen

Infektionsschutz Informationen für Ärzte

Formulare für Meldungen nach dem IfSG

Auf den Seiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Baden-Württemberg gibt es Meldeformulare zum Herunterladen.

Meldungen nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Schicken Sie Meldungen nach dem IfSG bitte an gafds@kreis-fds.de oder an die Fax-Nr. 07441 920-4199 (auch außerhalb der regulären Dienstzeiten des Gesundheitsamtes).

Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Würrtemberg

Auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg finden sich zahlreiche Informationen zu dessen Aufgaben sowie zu weiteren Themen mit gesundheitlicher Bedeutung (Infektionsschutz, Umweltmedizin, Impfen, Hygiene, Begutachtungen, Suchtberatung, Gesundheitsdaten und noch viele andere).

 

Hinweis: Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Gesundheitsamt Freudenstadt keine Verantwortung.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keiner

Fristen

sofortige Meldepflicht

Erforderliche Unterlagen

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

22.04.2025 - Landratsamt Freudenstadt