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Interdisziplinäre Frühförderstelle: Frühförderstelle
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle des Landkreises Freudenstadt berät Eltern, deren Kinder Besonderheiten in der Entwicklung aufweisen. Das Angebot richtet sich an Eltern und deren Kinder im Alter von Geburt bis zur Einschulung. Je nach Bedarf finden Beratung, Diagnose und/oder Fördermaßnahmen statt, um die individuellen Auswirkungen der Beeinträchtigung auf die Entwicklung des Kindes zu mildern oder auszugleichen.
Bei uns arbeiten folgende Professionen:
- Heilpädagogik
- Sozialpädagogik/Sozialarbeiter
- Logopädie
- Ergotherapie
- Physiotherapie
Das Angebot erstreckt sich von individueller Beratung und Begleitung der Sorgeberechtigten, über die Erfassung des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes und Therapie sowie Förderung.
Wir erbringen die Leistungen des Förder- und Behandlungsplanes nach der Landesrahmenvereinbarung vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden- Württemberg
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz im Landkreis Freudenstadt haben den Wunsch Unterstützung für sich und ihr Kind zu erhalten.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Mail mit Kontaktdaten.
Nach der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Einladung für den Erstkontakt. Dieses Gespräch findet ohne das Kind statt.
Bei dem Erstkontakt werden die Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten geklärt.
Fristen
Eine Begleitung erfolgt bis zur Einschulung.
Erforderliche Unterlagen
- U- Heft
- Arztbriefe
- Krankenhausberichte
soweit vorhanden
Kosten
Für die Beratung und Förderung entstehen den Eltern keine Kosten. Die Behandlungen der Physiotherapie, Ergotherapie sowie Logopädie werden mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet. Es wird im Sinne der Komplexleistungen ergänzend mit Heilpädagogen gearbeitet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Es besteht eine Wartezeit auf einen Diagnostik- und Förderplatz.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
20.06.2025 Landratsamt Freudenstadt