Leistungen

Lebensmittelüberwachung - Anzeige Hersteller und Importeur kosmetischer Mittel

Wer kosmetische Mittel in Deutschland herstellt oder diese in die Europäische Union einführt, ist verpflichtet, der für die Überwachung zuständigen Behörde den Ort der Herstellung bzw. den Einfuhrort anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Veterinär- und Verbraucherschutzamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Hersteller von kosmetischen Mitteln oder beabsichtigen, diese in die Europäische Union einzuführen.

Verfahrensablauf

Füllen Sie das zur Verfügung stehende Formular vollständig aus und schicken Sie es durch E-Mail, Post oder Fax an das Veterinär- und Verbraucherschutzamt. Sie erhalten keine Rückmeldung oder Bestätigung über die Anzeige.

Fristen

vor dem Inverkehrbringen bzw. vor der erstmaligen Einfuhr

Erforderliche Unterlagen

ausgefüllter Antrag

Kosten

keine; Kosten für die Einreichung der Meldung werden nicht erstattet

Hinweise

Die verantwortliche Person gewährleistet für jedes in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel die Einhaltung der in der EU-Kosmetikverordnung aufgeführten einschlägigen Verpflichtungen.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen, welches dem Antrag beigefügt ist.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

25.08.2025 Landratsamt Freudenstadt