Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Lebensmittelüberwachung - Anzeige Hersteller und Importeur kosmetischer Mittel
Wer kosmetische Mittel in Deutschland herstellt oder diese in die Europäische Union einführt, ist verpflichtet, der für die Überwachung zuständigen Behörde den Ort der Herstellung bzw. den Einfuhrort anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Hersteller von kosmetischen Mitteln oder beabsichtigen, diese in die Europäische Union einzuführen.
Verfahrensablauf
Füllen Sie das zur Verfügung stehende Formular vollständig aus und schicken Sie es durch E-Mail, Post oder Fax an das Veterinär- und Verbraucherschutzamt. Sie erhalten keine Rückmeldung oder Bestätigung über die Anzeige.
Fristen
vor dem Inverkehrbringen bzw. vor der erstmaligen Einfuhr
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter Antrag
Kosten
keine; Kosten für die Einreichung der Meldung werden nicht erstattet
Hinweise
Die verantwortliche Person gewährleistet für jedes in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel die Einhaltung der in der EU-Kosmetikverordnung aufgeführten einschlägigen Verpflichtungen.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen, welches dem Antrag beigefügt ist.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
25.08.2025 Landratsamt Freudenstadt