Leistungen

Oberste Dienstbehörde der Bürgermeister

Da Bürgermeister der Gemeinden keine oberste Dienstbehörde haben, die Fahrtkosten und Nebentätigkeiten genehmigen, Jubiläumdienstalter festsetzen etc. wird diese Aufgabe vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde ausgeübt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

12.05.2025 Landratsamt Freudenstadt