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Leistungen
Oberste Dienstbehörde der Bürgermeister
Da Bürgermeister der Gemeinden keine oberste Dienstbehörde haben, die Fahrtkosten und Nebentätigkeiten genehmigen, Jubiläumdienstalter festsetzen etc. wird diese Aufgabe vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde ausgeübt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
12.05.2025 Landratsamt Freudenstadt