Leistungen

Schuldner- und Insolvenzberatung

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und man sich nicht mehr zu helfen weiß. Aus bereits seit längerer bestehender Verschuldung entwickelt sich im Laufe der Zeit eine Überschuldung. Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes übrig, was auf Dauer zu einem Zusammenbruch des ohnehin schon sehr dünnen Finanzgerüstes führt.

Ziel der Schuldnerberatung ist es, gemeinsam mit den Menschen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, Entschuldungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. Wege aufzuzeigen, mit Schulden leben zu können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein.

Zuständige Stelle

Landratsamt Freudenstadt, Sozialamt, Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Einwohner des Landkreises Freudenstadt

  • Keine Selbstständigkeit

  • Offenlegung der finanziellen Verhältnisse

  • Keine neuen Schulden während der Beratung

  • Aktive Mitarbeit und Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen

Verfahrensablauf

Terminvereinbarung, Erstgespräch, Analyse der Schulden, Entwicklung eines Sanierungskonzepts, Umsetzung und Nachbetreuung

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)

  • Schuldenübersicht (Forderungsbescheide, Mahnungen)

  • Kontoauszüge der letzten Monate

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Zu den Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatung gehören:

  • Zusammenstellen, Ordnen und Aktualisieren der Schuldnerunterlagen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen
  • Schaffen eines Überblicks über Einnahmen und Ausgaben
  • Prüfung, ob alle gesetzlichen Sozialleistungen ausgeschöpft werden
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erstellen eines realisierbaren Sanierungskonzeptes
  • Beraten und Durchführen von Verbraucherinsolvenzenzverfahren
  • Ausstellen von Bescheinigungen für Pfändungsschutzkonten

Freigabevermerk

27.05.2025 Landratsamt Freudenstadt