Leistungen

Überörtliche Prüfung

Alle 4 Jahre wird auszugsweise die gesamte Aufgabenerfüllung der Gemeinden geprüft. Diese Prüfung ist der „Rechnungshof“ auf kommunaler Ebene.

 

Für Gemeinden über 4.000 Einwohner macht dies die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), bei Gemeinden unter 4.000 Einwohner das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt. Im Landkreis Freudenstadt haben wir 6 Gemeinden unter 4.000 Einwohner.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

12.06.2025 Landratsamt Freudenstadt