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Überörtliche Prüfung
Alle 4 Jahre wird auszugsweise die gesamte Aufgabenerfüllung der Gemeinden geprüft. Diese Prüfung ist der „Rechnungshof“ auf kommunaler Ebene.
Für Gemeinden über 4.000 Einwohner macht dies die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), bei Gemeinden unter 4.000 Einwohner das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt. Im Landkreis Freudenstadt haben wir 6 Gemeinden unter 4.000 Einwohner.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
12.06.2025 Landratsamt Freudenstadt