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Vergabe-Prüfstelle
Die Städte und Gemeinden wie auch der Landkreis, sind öffentliche Auftraggeber und müssen bei Bauaufträgen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) anwenden. Sofern es bei der Ausschreibung, Vergabe oder Ausführung zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bieter bzw. Auftragnehmer zu Streitigkeiten kommt, hat das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe einer vorgerichtlichen Prüfstelle.
Die Landkreisverwaltung wird zudem bei allen Ausschreibungsverfahren beraten.
Zuständige Stelle
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Anfrage der Kommune oder Beschwerde von Bietern geht ein. Damit wird die Vergabe-Prüfstelle beauftragt, der Anfrage oder Beschwerde nachzugehen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
12.06.2025 Landratsamt Freudenstadt