Leistungen

Vergabe-Prüfstelle

Die Städte und Gemeinden wie auch der Landkreis, sind öffentliche Auftraggeber und müssen bei Bauaufträgen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) anwenden. Sofern es bei der Ausschreibung, Vergabe oder Ausführung zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bieter bzw. Auftragnehmer zu Streitigkeiten kommt, hat das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe einer vorgerichtlichen Prüfstelle.

 

Die Landkreisverwaltung wird zudem bei allen Ausschreibungsverfahren beraten.

Zuständige Stelle

Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Vergabe-Prüfstelle [Landratsamt Freudenstadt]

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
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Kontakt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Anfrage der Kommune oder Beschwerde von Bietern geht ein. Damit wird die Vergabe-Prüfstelle beauftragt, der Anfrage oder Beschwerde nachzugehen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

12.06.2025 Landratsamt Freudenstadt