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Wahlen
- Kreiswahlleitung
Die Aufgaben der Kreiswahlleitung (Bildung Kreiswahlausschuss, Zulassung Wahlvorschläge, Überwachung Wahlhandlung, Feststellung Kreiswahlergebnis, Prüfung Ergebnisermittlung) bei der Durchführung von Europa- und Landtagswahlen werden vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen.
Gleiches gilt für die notwendigen Arbeiten zur Durchführung der Kreistagswahlen, Volksabstimmungen sowie die Prüfung der Kommunalwahlen (Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bürgermeister).
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
12.06.2025 Landratsamt Freudenstadt