Leistungen

Wahlen

  • Kreiswahlleitung

Die Aufgaben der Kreiswahlleitung (Bildung Kreiswahlausschuss, Zulassung Wahlvorschläge, Überwachung Wahlhandlung, Feststellung Kreiswahlergebnis, Prüfung Ergebnisermittlung) bei der Durchführung von Europa- und Landtagswahlen werden vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen.

Gleiches gilt für die notwendigen Arbeiten zur Durchführung der Kreistagswahlen, Volksabstimmungen sowie die Prüfung der Kommunalwahlen (Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bürgermeister).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

12.06.2025 Landratsamt Freudenstadt