Leistungen

Waldumwandlungsgenehmigung

Für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart benötigen Sie eine Genehmigung. In diesem Verfahren werden rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigt.

Zuständige Stelle

Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg. Der Antrag muss über die Untere Forstbehörde (Kreisforstamt) eingereicht werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Antrag muss den genauen Zweck der Umwandlung, einen Bedarfsnachweis, eine Alternativenprüfung sowie Vorschläge für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit entsprechenden Karten enthalten. Wenn Sie nicht selbst der Waldeigentümer sind, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zwingend erforderlich.

Verfahrensablauf

Das Verfahren schließt in der Regel weitere Behörden (wie Naturschutzbehörden, Baurechtsbehörden) ein. Bei sehr großen Flächen (ab 10 Hektar) oder UVP-pflichtigen Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular Waldumwandlung, Lagepläne etc.

Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz an.

Hinweise

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Vertiefende Informationen

Handreichung zur Erstellung einer forstrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz – Hinweise, Anregungen, Handlungsoptionen (PDF)

Rechtsgrundlage

§§ 9-11 Landeswaldgesetz BW

Freigabevermerk

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