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Wertholzversteigerung (Submission)
Einmal jährliche bieten wir für Waldbesitzende aus dem Landkreis Freudenstadt und umliegenden Landkreisen die Möglichkeit, Holz in Form einer Wertholzversteigerung zu verkaufen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie kommen aus dem Landkreis Freudenstadt und haben eine gültige Privatwaldvereinbarung mit dem Kreisforstamt. Sie kommen nicht aus dem Landkreis Freudenstadt, dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Kreisforstamt.
Verfahrensablauf
Sie setzen sich vor Einschlag der Werthölzer mit dem örtlich zuständigen Revierleitenden in Verbindung.
Fristen
Interessensbekundung zur Teilnahme beim zuständigen Revierleitenden bis August des jeweiligen Jahres. Einschlag der Werthölzer und bereitstellen am Wegesrand bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres.
Erforderliche Unterlagen
- Privatwaldvereinbarung
- Holzverkaufsvollmacht
Kosten
Für Waldbesitzende aus dem Landkreis Freudenstadt fallen folgende Kosten an:
- 7,50 €/Fm bei erfolgreichem Verkauf
- 28,50 €/Fm bei nicht erfolgreichem Verkauf
Siehe auch Entgeltordnung HVS Freudenstadt (Holzverkauf).
Waldbesitzende anderer Landkreise wenden sich bitte an ihre jeweilige Verkaufsorganisation.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
keine
Freigabevermerk
12.05.2026 Landratsamt Freudenstadt