Leistungen

Widerspruchsbehörde

Ist eine Bürgerin oder ein Bürger mit einer Abgabenveranlagung oder sonstigen Entscheidung der Kommune im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten nicht einverstanden, entscheidet das Landratsamt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage über den Widerspruch.

Dabei gilt der Grundsatz, dass die im Verfahren unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens trägt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

12.05.2025 Landratsamt Freudenstadt