Leistungen

Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderungsstelle prüft die Voraussetzungen von Anträgen auf Landeswohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg.

Es werden Familien, Kinderlose Paare, Alleinstehende oder schwerbehinderte Menschen auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände beraten und bei Vorliegen der Voraussetzungen gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der L-Bank Baden-Württemberg.

 

Energieberatung im Landkreis Freudenstadt

Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Freudenstadt besteht die Möglichkeit sich durch eine kostenlose Erstberatung in der Energieagentur in Horb über alles was die Energieberatung umfasst, zu informieren.

Erstberatungstermine sind auch an den Standorten Freudenstadt, Dornstetten, Empfingen und Eutingen im Gäu nach vorheriger Anmeldung in der Energieagentur möglich.

 

Energieagentur in Horb gGmbH

Neckarstraße 13

72160 Horb am Neckar

Telefon: 07451 5529979

E-Mail: info@energieagentur-in-horb.de

Zuständige Stelle

Wohnraumförderstelle Freudenstadt, Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen | L-Bank

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Einhaltung der Wohnflächengrenzen
  • Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtkosten
  • Voraussichtliche Belastung muss tragbar sein

Verfahrensablauf

  1. Beratung – Wohnraumförderstelle des Landkreises

  2. Antragstellung über die Wohnraumförderstelle

  3. Wohnraumförderstelle übermittelt den geprüften Antrag samt Stellungnahme an die L-Bank Karlsruhe

  4. (Banktechnische) Prüfung und ggf. Bewilligung durch die L-Bank

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bei der Online-Antragstellung mitgeteilt. Zur Beratung sind folgende Unterlagen/Angaben notwendig:

  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Nachweise zum Eigenkapital
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • letzter Einkommenssteuerbescheid
  • bei Selbständigkeit: Gewinn-/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Energiestandard des Objekts

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die L-Bank verweist aktuell, aufgrund der hohen Nachfrage und den begrenzten Subventionsmitteln, auf eine Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

10.06.2025 Landratsamt Freudenstadt