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Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderungsstelle prüft die Voraussetzungen von Anträgen auf Landeswohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg.
Es werden Familien, Kinderlose Paare, Alleinstehende oder schwerbehinderte Menschen auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände beraten und bei Vorliegen der Voraussetzungen gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der L-Bank Baden-Württemberg.
Energieberatung im Landkreis Freudenstadt
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Freudenstadt besteht die Möglichkeit sich durch eine kostenlose Erstberatung in der Energieagentur in Horb über alles was die Energieberatung umfasst, zu informieren.
Erstberatungstermine sind auch an den Standorten Freudenstadt, Dornstetten, Empfingen und Eutingen im Gäu nach vorheriger Anmeldung in der Energieagentur möglich.
Energieagentur in Horb gGmbH
Neckarstraße 13
72160 Horb am Neckar
Telefon: 07451 5529979
E-Mail: info@energieagentur-in-horb.de
Zuständige Stelle
Wohnraumförderstelle Freudenstadt, Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen | L-Bank
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Einhaltung der Wohnflächengrenzen
- Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtkosten
- Voraussichtliche Belastung muss tragbar sein
Verfahrensablauf
-
Beratung – Wohnraumförderstelle des Landkreises
-
Antragstellung über die Wohnraumförderstelle
-
Wohnraumförderstelle übermittelt den geprüften Antrag samt Stellungnahme an die L-Bank Karlsruhe
- (Banktechnische) Prüfung und ggf. Bewilligung durch die L-Bank
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bei der Online-Antragstellung mitgeteilt. Zur Beratung sind folgende Unterlagen/Angaben notwendig:
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Nachweise zum Eigenkapital
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- letzter Einkommenssteuerbescheid
- bei Selbständigkeit: Gewinn-/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
- Energiestandard des Objekts
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die L-Bank verweist aktuell, aufgrund der hohen Nachfrage und den begrenzten Subventionsmitteln, auf eine Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
- Finanzierung Familienzuwachsdarlehen
- Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
- Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum
- Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
- Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
- Förderung "Junges Wohnen" - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
10.06.2025 Landratsamt Freudenstadt