Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Zirkusgastspiel anzeigen
Anzeigen eines Zirkusgastspiels
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gültige Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz Satz 1 Nr. 8d, welche von der Behörde ausgestellt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Hauptquartier/ Winterstandort befindet
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Anzeige des Zirkusgastspieles mit den erforderlichen Angaben wird die Registrierung des Betriebes überprüft. Eine Vorort-Kontrolle
Fristen
Wer Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellt, hat jeden Ortswechsel spätestens beim Verlassen des bisherigen Aufenthaltsortes der zuständigen Behörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes anzuzeigen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 25 a Tierschutz-gesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine derartige Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Erforderliche Unterlagen
Gültige §11 Erlaubnis Tierschutzgesetz, Bestandsbuch inkl. Dokumentation Arzneimittel
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
31.07.2025 Landratsamt Freudenstadt