Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen

Häusliche Gewalt endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, sie kann sich bis ins hohe Alter fortsetzen. Häufig handelt es sich dabei auch um Formen sexueller Gewalt, die sich oftmals gegen Frauen richtet.

Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder.
Außerdem können sie sich an eine Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt oder eine Interventionsstelle wenden.

Tipps:

  • Das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 0116016 darüber, welche Rechte Betroffenen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin diese sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten.
    Die Beratung ist anonym und kann in 17 Sprachen erfolgen.
    Auch die Gebärdendolmetschung ist problemlos möglich.
    Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat.
    Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg.
    Es kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen.
    An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht direkt selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.
  • Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr sowie freitags von 08 bis 15 Uhr erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de oder über das Kontaktformular aufgenommen werden.
  • Bei Verletzungen sollten mögliche Spuren im besten Fall in einer der Gewaltambulanz jeweils an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg oder Ulm gesichert werden. Die Spurensicherung kann verfahrensunabhängig und anonym ohne das Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Durch die Aufbewahrung der Spuren kann die Entscheidung für eine Anzeige auch erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
  • Auch die Polizeibietet hilfreiche Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt oder zu weiteren Gewaltformen an.

Freigabevermerk

08.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg