Waldbrandgefahr etwas entspannt
Landratsamt hebt die Allgemeinverfügung zur Sperrung aller Feuer- und Grillstellen im Wald auf
Ausgehend vom Waldbrandgefahrenindex und von der Wettervorhersage besteht aktuell keine Notwendigkeit mehr für eine kreisweite Sperrung aller Feuer- und Grillstellen im Landkreis Freuden-stadt. Aus diesem Grund wird die Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 28. Juli 2026 aufgehoben.
Gleichwohl kann die tatsächliche Gefahrenlage an einzelnen Grill- und Feuerstellen von dieser landkreisweiten Einordnung abweichen. Insbesondere dann, wenn sich im nahen Umkreis um eine Feuerstelle vermehrt abgestorbene und vertrocknete Vegetation befindet und/oder Waldbestände bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Hier setzt das Kreisforstamt weiterhin auf die Vernunft und auf den rücksichtsvollen Umgang mit Feuer. Je nach der örtlichen Gefahrenlage können aber auch weiterhin einzelne Grill- und Feuerstellen gesperrt bleiben. Die Sperrungen erfolgen durch die jeweils örtlich zuständigen Städte und Gemeinden oder durch die Untere Forstbehörde durch Einzelverfügungen. Sie sind für die Besucher durch entsprechende Beschilderung und Absperrbänder erkennbar.
Das Kreisforstamt weist nach wie vor auf folgende Punkte hin:
- Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober.
- Außerhalb von vorhandenen Grillstellen ist die Nutzung mitgebrachter Grills oder offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m zum Wald verboten.
- An den ausgewiesenen Grillstellen gilt nach wie vor besondere Vorsicht. Kein Feuer unbeaufsichtigt lassen. Kein hochloderndes, großes Feuer. Feuer muss vor Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht sein.
- Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der zuständigen Gemeinde (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden.
Darüber hinaus wird dazu aufgerufen, den Wald mit besonderer Umsicht zu betreten und entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 zu melden.
Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie z. B. Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es? - genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen)
- Was brennt und Brandausmaß? - Bodenvegetation oder Baumkronen, wie groß ist die brennende Fläche?
- Wer oder was ist betroffen? - Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Wer ruft an? – Angabe von Namen und Rückrufnummer, Aufenthaltsort.
- Warten auf Rückfragen. – Telefonische Erreichbarkeit sicherstellen und wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geleitet werden können.